Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2015 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Die Zivilrechtsklausur war in vier selbstständige Teile gegliedert.
In den ersten beiden Teilen ging es um klassisches Kaufrecht und AGB Recht. zu1: BGH, Urt. v. 15.04.2015 – VIII ZR 80/14; Zu Prüfen war zum einen Rücktritt und zum anderen eine Anfechtung. Zu 2: BGH, Urt. v. 15.04.2015- VIII ZR 80/14; Hier war zu Prüfen, ob dem Kläger Schadenersatz zu steht. Dazu gesellte sich eine AGB Prüfung, wobei ein Verstoß gegen das Transparentsgebot gem. § 307 I S. 2 zu thematisieren war, und eine Prüfung der Verjährung.
Im dritten Teil sollten die aktuellen Probleme rund um den Schwarzarbeiterfall behandelt werden. vgl. BGH, Urt. v. 11.06.2015- VII ZR 216/14. Herauszustellen war, dass sich der Beklagte gerade nicht auf die Nichtigkeit des (Werk-)Vertrages gem. § 242 BGB berufen kann.
Inhalt des letzten Teils war eine einfache, prozessuale Fragestellung. Es sollte erklärt werden, ob das voliegende Gericht sachlich zuständig ist. Dabei sollten die einschlägigen Normen der ZPO und des GVG erwähnt werden.
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