Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im April 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Das Vorgespräch fand in einem Besprechungszimmer der Universität Göttingen statt. Wir saßen alle an einem großen Tisch. Der Prüfer begrüßte uns eingangs sehr freundlich. Nach dem wir Platz genommen hatten, fragte er zunächst, ob sich schon mal jemand eine mündliche Prüfung angesehen hat und wie der Eindruck hiervon war. Damit wollte er uns glaub ich schon mal die Angst nehmen. Der Mitprüfling sagte nämlich, wie wahrscheinlich vom Prüfer erwartet, dass es nicht so schlimm war, wie er es sich vorgestellt hatte. Das bestätigte der Prüfer und versicherte uns, dass in aller Regel nur die Basics abgeprüft werden würden. Wir kamen kurz auf die Reihenfolge der Prüfungen zu sprechen, wobei der Prüfer beide Mitprüfer nicht kannte und deshalb zunächst mit diesen sprechen wollte. Nachdem niemand Fragen hatte begannen schon die Einzelgespräche, welche etwa 10 Minuten dauerten. In dem Einzelgespräch stellte er Fragen zu:
Der Wahl des Studienortes und ob man dies bereut hätte.
Den Schwerpunkt und das Thema der Studienarbeit (er wollte auch kurz mein rechtliches Ergebnisaus der Arbeit wissen).
Insgesamt war das Gespräch sehr angenehm und der Prüfer hat durch sein Auftreten (Kein Anzug, Lockeres Sitzen und keine steifen Fragen) einen sehr menschlichen Eindruck bei mir Hinterlassen und mir zumindest für seine Prüfung die Angst ein wenig nehmen können. Da man gemerkt hat, dass er einem nichts Böses wollte und aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auch eine sehr ruhige und stimmige Prüfung zu erwarten war.
Alles in Allem war das Vorgespräch sehr nett und locker. Also nichts wovor man sich fürchten braucht.
Der Prüfer leitet die Prüfung freundlich ein. Wir empfanden es alle als etwas negativ, dass wir den Prüfern an einem ovalen Tisch direkt gegenübersaßen und durch unsere Gesetze und die der Prüfer nicht sehr viel Platz hatten.
Wir haben dann die klassische Reihenfolge eingehalten also: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht.
Die Zivilrechtprüfung begann mit dem VW-Abgasskandal. Der Prüfer wollte zunächst wissen welche Besonderheiten in einem solchen Vertrag bestehen. Wir gingen auf § 476 BGB ein. Nun wollte der Prüfer wissen, wie und ob der Käufer das Auto zurückgeben kann. Auch, wenn der Mangel erst nach 6 Monaten aufgetreten ist. Wir gingen auf §§ 437 Nr. 2, 323 BGB ein. Dieser sollte dann durchgeprüft werden. In diesem Rahmen war zunächst zu problematisieren, zwischen wem hier ein Schuldverhältnis besteht. Zwischen VW und dem Käufer oder zwischen dem Händler und dem Käufer. Letzteres liegt hier vor. Wir gingen kurz auf die Beweislast ein und darauf, ob die Pflichtverletzung nicht unerheblich i.S.v. § 323 V BGB ist. Wir kamen dann auch zu § 438 III BGB zu sprechen. Um anschließend zu diskutieren, ob hier eine arglistige Täuschung gegeben ist. Dies wurde verneint, da der Händler keine Kenntnis von der Software hatte.
Der Prüfer fragte dann auch ob wir wüssten wie das Verhältnis von VW und dem Verkäufer ist. Dies wussten wir nicht. Es wurde kurz über eine Abtretung gesprochen. Dann fiel nur kurz das Wort Vertragshändler.
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