Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2015 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Es wurde die neue Schwarzarbeiterrechtsprechung geprüft. Der Verbraucher wollte Mängelansprüche gegen den Unternehmer, mit dem er einen Bauvertrag abgeschlossen hatte, geltend machen. Es fand zwischen beiden jedoch eine Ohne-Rechnungs-Abrede statt. Gleichzeitig forderte der Verbraucher gegen den Architekten, der das Haus geplant hatte, auf Schadensersatz zu leisten. Hier war zunächst die Problematik der Nichtigkeit des Werkvertrages zwischen Unternehmer und Verbraucher erforderlich. Man musste problematisiren, ob dem Verbraucher Mängelgewährleistungsansprüche zustehen. Darüberhinaus war der Vertrag wischen dem Arichtekten und dem Unternehmer jedoch wirksam, da ein gesonderte Vertrag geschlossen wurde. Nun Musste letztendlich aufgrund der Nichtigkeit des ersten Vertrages mit dem Unternehmer, der Unternehmer keinen Schadensersatz leisten, vergleiche § 134 BGB (Schwarzarbeiterfall). der Architekt musste allerdings aufgrund einer Schlechtleistung Schadensersatz leisten. problematisch war die Konstellation, da letzterer eigentlich Gesamtschulder gewesen wäre neben dem Unternehmer.
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