Dieser Fall beschäftigt sich mit Grundfragen des Polizeirechts und des Landesimmissionsschutzrechts sowie den polizeilichen Standardmaßnahmen.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 20.06.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 3 – Partystimmung
Nachts um 01:00 Uhr erhält das für die kreisfreie Stadt G zuständige Polizeipräsidium einen Anruf, in dem sich Nachbarn über sehr laute Musik in der Nachbarwohnung beschweren. Vor Ort stellen die Polizeibeamten fest, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Sie fordern den Mieter M daher auf, die Musik leiser zustellen und rücken ab. Um 02:00 Uhr erhalten sie erneut eine Beschwerde. Vor Ort stellen Sie fest, dass die Musik noch immer weit über Zimmerlautstärke betrieben wird. Nach gewährtem Zutritt zur Wohnung stellen die Beamten fest, dass die Musikanlage sehr groß und so stark verkabelt ist, dass eine Sicherstellung nicht in Betracht kommt. Trotz entsprechender Ermahnung ist M nicht bereit, die Musik leiser- oder abzustellen, da er der Auffassung ist, dass auch das nächtliche Musikhören zu seinen Rechten als Mieter gehört. Daraufhin nehmen die Polizeibeamten ihn in Gewahrsam und entlassen ihn am nächsten Morgen um 06:00 Uhr.
War das Vorgehen rechtmäßig?