Fall 5 – Die übereifrige Behörde
Hier gibt es die vollständige Lösung zum Fall vom 01.07.2016. Dieser Fall beschäftigt sich mit der Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO, insbesondere mit der Frage der Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden.sowie mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtungsklage.
Falls Ihr mit dem Fall nicht zurecht gekommen seid, könnt Ihr auch erstmal die Übersichten durcharbeiten, die angefügt sind und es dann nochmal versuchen, bevor Ihr Euch die vollständige Lösung anschaut. So habt Ihr einen größeren Lerneffekt.