Dieser Fall beschäftigt sich mit den Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie des Antrags nach § 80 V VwGO. Materiell-rechtlich geht es um die Abgrenzung zwischen den Verbotsnormen des Versammlungsgesetzes und der polizeilichen Generalklausel sowie um das Parteienprivileg.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 11.07.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 6 – Recht im Unrecht
Eine rechtsradikale politische Partei möchte an den kommenden Bundestagswahlen erstmals teilnehmen. Sie will daher in der Stadthalle einer kleinen Gemeinde in NRW eine politische Veranstaltung abhalten, zu der nur die Parteiangehörigen geladen sind. Gäste werden nicht zugelassen. Zur Umsetzung ihrer Ideen, insbesondere für ein ausländerfreies Deutschland, soll vor allem die gerichtliche Kontrolle der ausländerbehördlichen Entscheidungen abgeschafft werden.
Aufgrund der Werbung für diese Kundgebung wird die für den nächsten Tag geplante Veranstaltung bekannt. Es haben sich bereits mehrere Organisationen für eine Demonstration angemeldet. Die zuständige Polizeibehörde rechnet mit mehr als 50.000 Gegendemonstranten. Aus zuverlässigen Quellen erfährt sie auch, dass bei vielen Teilnehmern eine hohe Gewaltbereitschaft besteht. Zur Verhinderung von gewalttätigen Ausschreitungen untersagt die zuständige Polizeibehörde der politischen Gruppierung die Durchführung der Kundgebung und ordnet die sofortige Vollziehung an. Dies wird damit begründet, dass angesichts der zu erwartenden Anzahl der Gegendemonstranten der friedliche Ablauf der Kundgebung durch Polizeikräfte nicht hinreichend gesichert werden kann, zumal hohe Gewaltbereitschaft bestehe. Außerdem verfolge die veranstaltende Partei verfassungsfeindliche Ziele und dürfe schon deshalb keine Kundgebung abhalten.
Es wird noch am selben Tag Widerspruch eingelegt und eine Eilentscheidung vom Gericht verlangt. Hat das gerichtliche Verfahren Aussicht auf Erfolg?