Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland im März 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im März 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 5 4 4
Aktenvortrag 8 9 7
Prüfungsgespräch 7
Endnote 6 6 6
Endnote (1. Examen) 6

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Durchsuchung, Mord, Schuldunfähigkeit, Notwehr,Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Paragraphen: §211 StGB, §224 StGB, §32 StGB, §315c StGB, §102 StPO

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin knüpfte zunächst an den strafrechtlichen Aktenvortrag an, wodurch wir auf das Thema Durchsuchung kamen. Sie wollte wissen, wo dazu etwas geregelt ist, was die Voraussetzungen dafür sind, wer Durchsuchungen anordnen kann und was im Fall von Zufallsfunden gilt.

Anschließend diktierte sie den ersten Fall.

A und B sind in einer Gaststätte und trinken Alkohol. Bei einer politischen Diskussion geraten sie in Streit, weshalb A vom Wirt aufgefordert wird zu gehen. Unterwegs trinkt A noch weiter. B bleibt in der Gaststätte und trinkt ebenfalls weiter.

Gegen 1 Uhr nachts kreuzen sich zufällig ihre Wege. Sie gehen aufeinander zu, wobei B seinen Gürtel mit der Metallschnalle schlagbereit in der Hand hält. A hat beide Hände in den Hosentaschen. B schlägt dem B daraufhin mit der Schnalle auf den Kopf. A weicht nach hinten zurück, nimmt die rechte Hand aus der Tasche und schießt mit einer kleinen Pistole auf den Boden. B schlägt dem A trotzdem noch ein weiteres Mal mit dem Gürtel auf den Kopf. Dann nimmt A die andere Hand aus der Tasche und schießt mit einer zweiten Pistole auf Herzhöhe auf den B. B stirbt. Strafbarkeit des A? Hier wurde insbesondere auf die Mordmerkmale, die Voraussetzungen der Notwehr und mögliche Folgen des Alkoholkonsums eingegangen.

Anschließend schilderte sie noch einen zweiten Fall.

A fährt nachts in Suizidabsicht mit ausgeschalteten Scheinwerfern als Geisterfahrer auf die Autobahn. Auf der Überholspur befindet sich F, der den A zu spät erkennt und nicht mehr ausweichen kann. Bei dem Zusammenstoß werden beide leicht verletzt und die Autos komplett zerstört. Strafbarkeit des A? Hier ging es hauptsächlich um versuchten Mord, die Straßenverkehrsdelikte und Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, wodurch wir noch zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und § 74f GVG kamen.

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