Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg vom Juni 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer schilderte den Klassiker Tanken an der Selbstbedienungstankstelle. Betanken des leeren Tanks des Mopeds: 5 l à 1,30 € durch A.
Zunächst durfte die erste Kandidatin den Diebstahl prüfen, Problem ist ja hier der Bruch des Gewahrsams.
Dann wurde der Betrug komplett durchgeprüft.
Manifestation der Zueignungsabsicht.
Täuschung nur, wenn Tankstelleninhaber zusieht, sonst versuchter Betrug.
Dann Unterschlagung. Subsidiarität. Konkurrenz von versuchtem Betrug zur vollendeten Unterschlagung.
Geringwertigkeit gem. § 248a.
Übertragung des Eigentums unter der Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Eigentumsübertragung gem. § 929 BGB.
Fallabänderung: A fasst erst an der Kasse den Entschluss, nicht zu bezahlen, nimmt einen Schokoriegel und bezahlt nur diesen.
Konkludente Täuschung, Forderungsbetrug i. G. zum Sachbetrug.
Dann noch eine Frage, die auf § 127 StPO zielte: der Tankwart verfolgt den A, hält ihn fest und zieht ihn vom Moped, dabei verletzt er ihn leicht.
Nötigung, Körperverletzung aber: § 127 StPO, lt. Rspr. reicht dringender Verdacht.
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