Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW im Juni 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Juni 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 28,5 31,5 54 41,2
Aktenvortrag 7 8 13 3
Prüfungsgespräch 10 9 13 7
Endnote 6,55 6,65 10,6 6,52
Endnote (1. Examen) 1,0

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Grundrechte, Formalien, Mandantengespräch, Einstweiliger Rechtsschutz

Paragraphen: §12 GG, §5 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

A legt in seinem Testament fest, dass sein guter Freund und Bestatter B den Blumenschmuck für seine Beerdigung anrichten, und die Trauerfeier leiten soll.

Als die Stadt hiervon Wind bekommt untersagt Sie B mit sofort vollziehbarem Bescheid diese Aktivitäten auf der Bestattung, welche bereits in drei Tagen stattfinden soll. Hierbei beruft sie sich auf die Friedhofssatzung, nach welcher Gewerbetreibende für Aktivitäten auf dem Friedhof einer Zulassung bedürfen. Ausnahmen sind in weiteren Absätzen geregelt und können zugelassen werden.

Wie gesagt, mit dem Fall kamen wir eigentlich kaum voran. Was nun richtig ist wurde nicht aufgeklärt, und auch nicht weiter vertieft. Eine chaotische Prüfung.

Die Fragen:

  • Was würde Sie dem Mandanten raten („Ich bin der Mandant“) (Einstweiliger Rechtsschutz, §§ 80,123 VwGO)
  • Was müssten wir dann machen? (Eine Antragsschrift einreichen)
  • Wie sieht eine solche denn aus? (Rubrum und Kopf, Überschrift mit „Antrag auf Erlass e. einstw.

AO“ od. „Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“, Antrag etc.)

  • Und wo soll die hin? (VG, § 45 VwGO)
  • Wie gehe ich sicher das der Richter das ernst nimmt, und nicht nur als Humbug verwirft?(Begründung beifügen)
  • Aber darf mir die Stadt das eigentlich untersagen? (Völlig unklar geblieben, insb. da der Prüfer mehrfach eine Variante darstellte, indem die Feier im Geheimen einfach abgehalten wird und anschließend alles wieder entfernt -> in der Tat kann die Stadt m.E. hier nichts tun)
  • Und was wenn ich einfach so am Friedhofstor auftauche? Was machen die dann? (S.o., erneut völlig unklar -> Hier mit Hausrecht argumentiert etc.)
  • Aber ich bin doch gar kein Gewerbetreibender iSd Satzung (Dargestellt, das Auslegung am

Satzungszweck erforderlich; evtl. Erst-Recht-Schluss, was aber nicht mehr geäußert werden konnte)

  • Darf die Stadt das eigentlich, so eine Satzung erlassen? (Art. 28 II 1 GG, § 7 GO NRW)
  • Was ist eine Satzung? (Regelung der inneren Angelegenheiten der Gemeinde)
  • Geht das immer, oder gibt es da nicht etwas Höheres? (Grundrechte, insb. Art. 12 GG, 5 III GG)
  • Was macht das Gericht dann auf so einen Antrag hin? (Beschluss)
  • Wie sieht ein solcher aus? (Rubrum etc.)

Dann war die Zeit auch schon rum. Insb. ist völlig offen geblieben, welche Antragsart statthaft war. Und ob der Mandant eigentlich „Gewerbetreibender“ iSd Vorschrift war. Denn benötigt er eine Zulassung, so wäre eine VK und § 123 VwGO statthaft gewesen. Der SV war aber eher auf § 80 V 1 2.

Var. VwGO angelegt. Wie gesagt, nichts konnte hier geklärt werden.

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