Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2016 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Teil 1: Dem Fußballverein F der Stadt S wird durch Bescheid der OBM kurz vor Kartenverkauf für das Spiel gegen den Verein K untersagt, gemäß den bestehenden DFL-Richtlinien ein bestimmtes Kartenkontigent an den Verein der gegnerischen Mannschaft abzugeben. Das besagte Fußballspiel findet allerdings erst in vier Monaten statt. Grund des Verbots ist, dass in der Vergangenheit zwischen den Fans der beteiligten Vereine gewaltsame Auseinandersetzungen statt fanden, die von Körperverletzungen und Schmähgesängen geprägt waren. Gegen diesen Bescheid möchte sich der Verein F zur Wehr setzen und erhebt nach ordnungsgemäßen Vorverfahren form- und fristgerecht Klage vor dem VG.
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Teil 2: A ist ein szenebekannter Fan des Fußballvereins F. Vor einem Heimspiel bekommt der A ein Schreiben der OBM, das mit „Gefährderanschreiben“ überschrieben ist. In dem Schreiben wird dem A nahe gelegt, die nächsten Heimspiele des F nicht zu besuchen. Es heißt ferner, dass „aufgrund der Vorschriften des Saarlänsichen PolG Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden könnten“. A ist erbost und möchte dieses Schreiben „aus der Welt schaffen“.
Ist eine Klage des A zulässig?
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