Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2016 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Haftung einer Arbeitnehmerin für Betätigung eines falschen Knopfes (Molly E. – Fall)
Eine Reinigungskraft bekam durch Zufall außerhalb ihrer Arbeitszeiten mit, dass eine der Anlagen in den Betriebsräumen des Arbeitgebers nicht richtig funktionierte und daher ein Alarmsignal abgab.
Daraufhin schloss sie mit ihrem für die Renigung der Räume gedachten Generalschlüssel die Räumlichkeiten auf und betätigte den Not-Stopp-Knopf, obwohl an diesem ein Schild angebracht war, dass eine Abschaltung nur durch Personal der Feuerwehr erfolgen dürfe. Auf das Eintreffen der Feuerwehr wartete sie nicht.
Durch die komplette Abschaltung wurde die Koplette anlage herunter gefahren und es konnten Gase mit hohem Wert entweichen.
Eine große Gefahr bestand zu keinem Zeitpunkt, die Anlage hätte auch ohne das Entweichenlassen der Gase wieder in funktionsfähigen Zustand versetzt werden können.
Fraglich war nun, ob beziehungsweise wie die angestellte Reinigungskraft gegenüber ihrem Arbeitgeber für ihr Verhalten haftet.
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