Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2015 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Anwaltsklausur.
Der Mandant hatte seinen Pkw über eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Der Pkw war nicht fahrbereit, was er auch in der Kleinanzeige erwähnte. Es meldete sich jemand; der kam vorbei, übergab dem mandanten das Geld und verschwand mit dem Pkw. Einige Zeit später kommt der Mandant in einer Wohngegend an seinem ehemaligen Pkw vorbei. Daran hängt ein roter Zettel, auf dem steht, dass der Pkw innerhalb eines Monats abgeschleppt und entsorgt wird. Der Pkw hat keine Nummernschilder und keine Räder mehr und sieht so aus, als ob er schon länger dort steht.
Einige Zeit später bekommt der Mandant einen Brief von einer Behörde, mit dem er aufgefordert wird, die Abschleppgebühren zu zahlen. Sie konnten ihn als letzten Halter ermitteln, nachdem sie nach dem gewaltsamen Aufbrechen der Motorhaube an die Fahrzeug-Identifikationsnummer im Motorraum herangekommen waren. Als letzter Halter habe er die Abschleppkosten zu übernehmen.
Der Mandant wendet hiergegen ein, er habe mit dem Pkw nichts mehr zu tun gehabt. Er hat es dort insbesondere nicht abgestellt. Er habe es ja an den Fremden verkauft, der sich die Kleinanzeige gemeldet hatte. Von ihm wisse er nur noch den Vornamen, sonst nichts weiter. Auch die Telefonnummer habe er nicht mehr.
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