Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom Oktober 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Oktober 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 35 57 45 45 41
Zivilrecht 12 10 12 10 8
Strafrecht 12 10 12 10 8
Öffentliches Recht 12 10 10 10 10
Endpunkte 46 30 34 30 26
Endnote 8,3 8,7 7.9 7,5 6,6

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen:  Kommunalverfassungsstreit

Paragraphen:  §3 VwGO, §42 VwGO, §113 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Im Rahmen einer Ratssitzung soll einer neuer Stadtkämmerer gewählt werden. Daraufhin wird der rot-grüne Spitzenkandidat vorgeschlagen. Ein Ratsmitglied ruft während der Sitzung immer wieder herein “ Rot- Grüner Klüngel Kandidat“. Daraufhin wird er vom Oberbürgermeister gerügt, er soll sich doch mäßigen. Entgegen der Rüge provoziert das Ratsmitglied weiter und ruft weiterhin „Rot- grüner Klüngel Kandidat. Dr letzte Rot-grüne Klüngel Kandidat war schon nicht geeignet“. Dem Oberbürgermeister reicht es und er erteilt dem Ratsmitglied einen Ordnungsruf. Das Ratsmitglied ist nun still und will von ihnen wissen, wie es gerichtlich vorgehen soll.

Zulässigkeit

Eröffnung des Verwaltungsrechts
40 I S. 1 VwGO: GO NRW
Statthafte Klageart
Anfechtungsklage ? ( Hier hatte eine Kandidatin direkt mit der Feststellungsklage angefangen was Herr Jacoby nicht gefallen hat )
Aufruf zur Mäßigung =VA ? (-) keine Regelung
Ordnungsruf = VA = (-) Außenwirkung ? Dann Diskussion über Grundrechte: Finden die im Rahmen einer Ratssitzung überhaupt noch Anwendung. Wenn man die Grundrechte bejahen würde, hätte der VA Außenwirkung

Feststellungsklage statthaft
Klagebefugnis 42 II VwGO Analog
hier musste die Besonderheit im Rahmen der Klagebefugnis der Ratsmitglieder geprüft werden, dass diese sich nur auf besondere §§ der GO NRW richten dürften.
Den Rest übersprang er

Begründetheit
Im Rahmen der Begründetheit wollte er einen schönen Obersatz hören für die Feststellungsklage.
EGL für Ordnungsruf
50 GO NRW i.V.m. Geschäftsordnung des Rates
formelle RM übersprangen wir
im Rahmen der materiellen RM gingen wir dann auf die Geschäftsordnung des Rates ein.

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