Dieser Fall beschäftigt sich mit der deliktischen Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 19.12.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 4 – Der verärgerte Dachdecker
Der Bauunternehmer U repariert für den Bauherrn H ein Hausdach. Auf der Baustelle hat U insbesondere den Dachdecker D eingesetzt. Aus Verärgerung über die Ungeschicklichkeit eines Kollegen schleudert dieser einen Dachziegel von sich, der herabfällt und den Passanten P am Kopf verletzt.
P verlangt von U Schadensersatz in Höhe der Heilungskosten. Dieser verweist jedoch darauf, dass der Gehsteig vor dem betreffenden Haus aus Vorsichtsgründen für den Fußgängerverkehr gesperrt gewesen sei und P dies missachtet habe.
Welche Ansprüche hat P gegen U?