Dieser Fall beschäftigt sich mit dem Erwerb von Grundstücksrechten vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten sowie mit Fragen der Gutgläubigkeit im Hinblick auf die Berechtigung bei Immobiliargeschäften vor dem Hintergrund eines Grundbuchberichtigungsanspruchs.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 09.01.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 2 – Parzellenwirrwarr
V verkaufte dem K formgültig ein Grundstück „nach beigefügtem Lageplan“ ohne Parzellenangabe. Sie beauftragten den A, die Genehmigung einzuholen sowie die Auflassung und Eintragung zu bewirken. Das Grundstück umfasst die Parzellen 20 – 23 und einen Teil von Parzelle 24.
A erklärt irrtümlich in der Auflassung den Eigentumsübergang bzgl. der Parzellen 20 – 24. Daraufhin wird K als Eigentümer eingetragen. K verkauft den nicht zum Grundstück gehörenden Teil der Parzelle 24 an B und lässt ihn am 20.4. auf.
Gemäß Antrag des B, den er am 23.4. stellt, wird dieser im Juni als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Zwischenzeitlich hatte V das Versehen bemerkt, Am 21.4. setzte er B davon in Kenntnis und erwirkt eine einstweilige Verfügung, aufgrund derer am 24.4. ein Widerspruch gegen das Eigentum des K an dem nicht zum Grundstück gehörenden Teil der Parzelle beim Grundbuchamt beantragt und am 25.4. eingetragen wird.
Welche Ansprüche hat V?