Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2016 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Die Vertreter des Rats in der Union dachten darüber nach, neue Kompetenzen über das vereinfachte Vertragsänderungsverfahren auf die Union zu übertragen. Der Vertreter der Bundesregierung stimmt dem Vorschlag im Rat zu. Die Opposition im Bundestag bemängelt das Verhalten und behauptet, dass vor Zustimmung der Bundestag hätte ein Mandat erteilen müssen. Weiterhin hätte die Regierung gegen ihre Pflicht verstoßen, frühzeitig den Bundestag zu informieren.
Die Regierung sieht das anders: Diese behauptet, dass eine Zustimmung im Rat noch keine Änderung der Kompetenzordnung herbeiführe. Der Bundestag könne noch nachträglich zustimmen. Die Opposition möchte in einem Verfahren vor dem BVerfG geklärt wissen, ob die fehlende Konsultation die Rechte des Bundestags verletzt hätte.
Sachverhaltsabwandlung:
Der Bundestag stimmt der Übertragung von Kompetenzen über das Strafmaß im Strafverfahren auf die Union. Eine Bürgerin sieht darin eine Entwertung des Bundestags und damit ihrer bereits ausgeübten Wahlstimme. Wäre eine Verfassungsbeschwerde zulässig?
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