Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im Dezember 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Dezember 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 4,37
Aktenvortrag 3 3 5 7 10
Prüfungsgespräch 8
Endnote 5,02 7,6 4,8 7,5 7,6
Endnote (1. Examen) 8,03

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Kommunalrecht, Baurecht

Paragraphen: §2 BauGB, §34 BauGB, §4 BauNVO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann damit, dass der Prüfer uns fragte, was denn an diesem Tag so besonderes ist. Eine Kandidatin antwortete damit, dass an diesem Tag (1.12) die hessische Landesverfassung in Kraft trat. Dann wollte er wissen, was denn das besondere an der hessischen Landesverfassung ist. Er wollte auf die Todesstrafe hinaus, was auch korrekt beantwortet wurde und darauf, dass es die erste demokratische Verfassung war, die damit Vorbild für die folgenden Verfassungen wurde. Außerdem ist die Schuldenbremse neu eingeführt worden. Wir kamen dann kurz auf die Weimarer Reichsverfassung zu sprechen. Und dann wollte der Prüfer wissen, wann das Grundgesetz in Kraft getreten ist. Der Prüfer wollte auch wissen, warum man bis heute nicht die Todesstrafe abgeschafft hat? (Weil es keine Notwendigkeit gab, da diese nur eine deklaratorische Bedeutung hat).
Dann schilderte er uns einen kleinen Fall: Eine UWG Fraktion beauftragt den Magistrat zur Optimierung einer Stadtbuslinie. Einer aus dem Grünen Arbeitskreis findet, dass ein solcher Beschluss zur Optimierung der Stadtbuslinie nicht rechtmäßig sei. Was wird wohl der Bürgermeister machen?

Dann wollte er wissen:
Was ist eine Stadtverordnetenversammlung?
Wer ist der erste Mann in der Stadt (primus inter pares)? Bürgermeister
Wie viele Stimmen hat er? Doppelstimme
Wann bildet man Kommissionen und Ausschüsse? §§ 62, 72 HGO.
Wie sieht es beim Landrat aus? Dieser hat auch eine Doppelfunktion (Janusköpfigkeit des Landrats) und auch eine Doppelstimme.
Am Ende dieses Falles wollte der Prüfer noch wissen, was der Bürgermeister machen kann gegen einen Beschluss (wiedersprechen) und was er machen kann, wenn er der Meinung ist, dass der Beschluss rechtmäßig ist (eine Pressemitteilung erlassen).
Danach prüfte der Prüfer seinen aus den alten Protokollen bekannten Garagenfall mit dem Tonstudio.
A hat ein Haus und möchte eine Garage an sein Haus bauen, um dort Musik zu machen. Das Haus liegt im Innenbereich. Kann er das tun?
Wir prüften den Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung aus § 64 HBO und dort die §§ 54 ff. HBO. Das Problem lag bei den Abstandsflächen zum Nachbarn. Aber § 9 Abs. 10 HBO erlaubt dies.
Dann war auch schon die Prüfung vorbei.

Viel Erfolg!

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