Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom September 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2016 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Das Fernsehunternehmen X kaufte bei einer externen Firma ein Video von einem Interview mit der Schauspielerin T. Dieses zeigte der Sender im TV. Das Fernsehunternehmen U zeichnete dieses Interview auf und strahlte es ebenfalls unter ihrem Programm im TV aus.

Kann X von T Schadensersatz verlangen?

Der Fernsehsender X hat auch eine Mediathek. Dort hat er ein kurzes Video begleitend zu dem dem Interview mit T zur Verfügung gestellt. In diesem sind andere Prominente zu sehen, die ihre Meinung über das ausgestrahlte Interview kundtun. Dieses Video ist nur in der Mediathek vorhanden und wird nicht im TV ausgestrahlt. Das Fernsehunternehmen B zeichnet dieses Video auf und stellt es auf seine eigene Internetseite.

Kann X von B Schadensersatz verlangen?

Der Online Blog O, der aus einem Mitarbeiter besteht welcher in seiner Freizeit News und Storys rund ums Saarland und über Prominente auf seine Internetseite stellt, hat Ausschnitte des Interviews mit T Auf seine Seite gestellt, die er kritisch kommentiert.

Hat X gegen O eiunen Anspruch auf Unterlassung?

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