Dieser Fall beschäftigt sich mit dem Organstreitverfahren und dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 13.03.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 5: Schadensbegrenzung
Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten im Zusammenhang mit der Bildung der Bundesregierung nach den Bundestagswahlen den Forsthilfsarbeiter Borke zum Minister für besondere Aufgaben der Waldschadenbekämpfung vor. Der Bundespräsident weigert sich, diesem Vorschlag zu entsprechen. Er macht geltend, einen Geschäftsbereich des vorgesehenen engen Zuschnitts habe es bisher nicht gegeben. Borke sei überdies zum Minister ungeeignet; er habe bisher nur als Holzfäller gearbeitet und habe sich im Wahlkampf als politischer Eiferer gezeigt.
Der Bundeskanzler möchte wissen,
- Ob der Bundespräsident verpflichtet ist, Borke zu ernennen;
- Ob und wie er die Frage gerichtlich klären lassen kann.
Vermerk: Das Bundesministergesetz und die Geschäftsordnung der Bundesregierung sind bei der Bearbeitung außer Acht zu lassen