Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Schleswig-Holstein im Januar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Schleswig-Holstein im Januar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 10,25 5 5 6 8
Aktenvortrag 14 8 8 11 10
Prüfungsgespräch 15 7 7 10 11
Endnote 11,5x 6 5 8 8
Endnote (1. Examen) 1

Zur Sache:

Prüfungsthemen: 

Paragraphen: §142 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion

Prüfungsgespräch:

Er wollte wissen, wer denn Strafurteile vollstrecke (am Vortag war die Antwort wohl der Gerichtsvollzieher). Im Ergebnis ist dieses die StA gem. § 451 StPO.
Insgesamt verlief dieser Teil etwas holprig und der Prüfer teilte uns mit, dass er wohl auch in der nächsten Nacht nicht sonderlich gut schlafen werde.
Es ging dann weiter mit einem kleinen Fall, in welchem ein Autofahrer nach dem Beladen seines Pkw auf einem Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto beschädigte und ohne zu warten davon fuhr. Zu prüfen war der § 142 StGB und die Frage, ob es sich hierbei um einen Unfall im Straßenverkehr handele. Im Ergebnis war dieses zu bejahen. Auch dieser Teil verlief nicht sehr flüssig und einen Kandidaten unterbrach der Prüfer mit der Anmerkung „lange Rede, gar kein Sinn“ und was denn nun das Ergebnis sei. Auch wenn dieses nicht mir galt, habe ich es als sehr unhöflich und irritierend empfunden.
Zum Abschluss ging es um die Strafbarkeit von sog. „illegalen Autorennen“ im Stadtverkehr und warum es sich hierbei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handele, sofern kein Schaden entstehe. Er blieb dann bei diesem Thema und erweiterte den Fall in soweit, als dass das Rennen nun auf einer Landstraße statt fände. Aufgrund eines Hindernisses musste ein Fahrer (A) ausweichen, wodurch der zweite Fahrer (B) von der Straße gedrängt wurde und gegen einen Baum fuhr. Hierbei verunglückte der Beifahrer (C) des B tödlich.
Zu prüfen waren die jeweiligen Strafbarkeiten hinsichtlich einer fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB. Problematisiert wurde auch eine mögliche Einwilligung des C, was im Ergebnis jedoch abgelehnt wurde. Hinsichtlich der Frage, ob eine strafbare Beteiligung gegeben sei, ging es um das Problem, dass eben keine vorsätzliche Haupttat gegeben sei. Es ging dann um das Modell des Einheitstäters bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Zum Abschluss sollte dann noch eine Anklage und der Tenor eines Strafurteils dargestellt werden.
Hinsichtlich der Schwierigkeiten war diese Prüfung mit Sicherheit machbar, wobei die Stimmung eher angespannt war. Ihr erwischt ihn aber bestimmt an einem besseren Tag!

Ihr habt es fast geschafft! Viel Erfolg!!!

 

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