Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4
Aktenvortrag 4
Zivilrecht 5
Strafrecht 3
Öffentliches Recht 4
Endpunkte 4
Endnote 4

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Vertreter ohne Vertretungsmacht, Grundlegende Normen aus dem Handelsrecht, insgesamt viel BGB AT

Paragraphen:  §164 BGB, §433 BGB, §56 HGB, §1357 BGB, §179 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer nannte einen bekannten Fall aus der Uni.
B besitzt eine Buchhandlung mit einem Jahresumsatz vom 100.000 € und einer Ladenfläche von 100qm. Er verwaltet die Buchhandlung selbst, hat eine Auszubildende und seine Ehefrau Erika hilft mit.
Eines Tages kommt der Mitarbeiter M des Kaffeemaschinenhersteller‘s H in die Buchhandlung und möchte eine Espresso-Maschine für 2000€ verkaufen.
B ist nicht vor Ort, nur seine Frau E.
E versucht den B vergeblich übers Telefon zu erreichen.
Sie entscheidet sich für die Maschine und unterschreibt mit den Worten „für die Buchhandlung des B Erika“.
Als B davon erfährt ist er wenig begeistert, E nimmt die Maschine mit nach Hause, wo sie aufgrund eines Fabrikationsfehlers nach kurzer Zeit kaputt geht.
Frage: von wem kann H die Zahlung des Kaufpreises verlangen.
Man musste sehr ausführlich die Stellvertretung prüfen (in Bezug auf E und den M), kam auf das Thema Vertreter ohne Vertretungsmacht zu sprechen.
Es wurden spezielle Normen aus dem Handelsrecht angesprochen. Wir untersuchten die Kaufmanns-eigenschaft, es sollte genau definiert werden, wann es sich um ein Gewerbe handelt.
Wir behandelten das Thema der Vollmacht (welche unterschiedlichen Arten es hier gibt) und sprachen auch § 1357 BGB an.
Besonderheit hier war die Prüfung, ob E den Vertrag mit H widerrufen kann, bzw. ob B das kann (hier musste geprüft werden – ob es sich um eine Regelungslücke im Gesetz handelt).
Die ganze Prüfung lief sehr strukturiert am Fall entlang und die Fragen wurden sehr genau gestellt.

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