Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom März 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin fing die Prüfung mit einem kurzen Fall an:
Dieser ging ungefähr so: „Der schwerbehinderten Rollstuhlfahrerin (R) wurde im Zug ihr Rucksack entwendet, in welchem sich ihr Sauerstoffbeatmungsgerät befand. R wurde zuvor von einer Mitreisenden in den Zug geschoben, welche den Rucksack neben dem Rollstuhl abgestellt hatte. R bemerkte den Verlust erst später durch den Druckabfall, der durch das fehlende Sauerstoffgerät ausgelöst wurde. R war so schockiert darüber, dass sie erst viel später um Hilfe rufen konnte. Sie geriet durch den Vorfall ins Lebensgefahr.
Wir fingen mit § 242 StGB an, welchen wir dann komplett durchprüften und auch das Regelbeispiel des § 243 StGB ansprachen. Dabei sollten alle Definitionen beherrscht werden und auch der komplette Aufbau wiedergegeben werden können. Wir verneinten danach kurz § 249, § 250 I Nr. 1c StGB und kamen dann auf die Körperverletzungsdelikte zu sprechen. Wir bejahten dann noch kurz den § 221 StGB und beendeten dann den Fall und auch das materiellen Recht. Insgesamt war es der Prüferin sehr wichtig, dass wir uns eng am Fall hielten und sauber definierten und subsumierten.
Die Prüferin prüfte dann noch StPO. Wir sprachen über die verschiedenen Verdachtsgrade und welchen man bei welcher Vorschrift benötigt. Sie wollte Beispiele hören und es war gut, wenn man immer die dazugehörigen §§ in der StPO nennen konnte. Wir diskutierten dann noch den Richtervorbehalt, bei welchen Vorschriften es diesen gibt und warum und wann man davon abweichen darf. Dann prüften wir die Voraussetzungen der Untersuchungshaft und sprachen über die verschiedenen Haftgründe. Zum Schluss sprachen wir dann noch ein bisschen über die Gerichte. Die Grundlagen der StPO sollten auf jeden Fall gründlich gelernt und beherrscht werden!! Außerdem erwartet die Prüferin häufig zügige und präzise Antworten. Man sollte versuchen immer dicht am Fall zu argumentieren und genau den Sachverhalt in seine Argumentation einfließen zu lassen.
Alles in allem war die Prüfung auf jeden Fall gut machbar und die Atmosphäre war überwiegend sehr angenehm.
Viel Glück!!
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