18Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Bemessung der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (BGH; Beschluss vom 13.11.2014 – VII ZB 16/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Die Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO I. Allgemeines In den Fällen des § 708 Nr. 4-11 ZPO (s.o. lit. b) – lit. t)) hat das Gericht nach § 711 ZPO auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Bemessung der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (BGH; Urteil vom 30.10.2014 – III ZR 474/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Gerichtsstandsvereinbarung (sog. Prorogation) Nach § 38 ZPO wird ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Darüber hinaus ist die Prorogation nach…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Bemessung der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (VGH Mannheim; Beschluss vom 22.08.2014 – 2 S 1472/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Begründetheit des Wiedereinsetzungsantrags nach § 60 VwGO Der Wiedereinsetzungsantrag ist begründet, wenn jemand ohne sein Verschulden gehindert war, die Rechtshandlung rechtzeitig vorzunehmen und dies auch nach § 60 II 2 VwGO glaubhaft macht. Verschuldet ist das Fristversäumnis jedoch nicht nur bei Vorsatz…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rückforderung von Zuwendungen an das Schwiegerkind (OLG Saarbrücken; Urteil vom 21.11.2013 − 2 U 47/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Herleitung Die Lehre von der Geschäftsgrundlage hat historische Wurzeln in dem Institut clausula rebus sic stantibus, das besagt, dass jeder schuldrechtliche Vertrag nur so lange bindend sein soll, als die Verhältnisse, die für seinen Abschluss bestimmend waren, sich nicht von Grund auf geändert…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zustellung „demnächst“ zur Verjährungshemmung (OLG Frankfurt a. M.; Urteil vom 14.07.2014 – 23 U 261/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Hemmung der Verjährung Während früher zwischen der Hemmung und der Unterbrechung der Verjährung unterschieden wurde (Hemmung: Zeit wird nicht mitgerechnet; Unterbrechung: Frist beginnt neu zu laufen) ist heute grundsätzlich nur noch die Hemmung von Verjährungsfristen vorgesehen. Lediglich in § 212 BGB ist ein…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Die Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (BGH; Beschluss vom 20.10.2014 – 5 StR 176/14 Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Pflichtverteidigerbestellung I. Nach § 140 I Nr. 4 StPO ist die Verteidigung bereits dann eine notwendige, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird.
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Einsweiliger Rechtschutz gegen Versagung der Kontoeröffnung für Partei (BVerfG; Beschluss vom 11.07.2014 – BvR 1006/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO I. Die einstweilige Anordnung als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kommt nach § 123 V VwGO dann in Betracht, wenn §§ 80, 80a VwGO nicht eingreifen, weil im Hauptsacheverfahren die Anfechtungsklage nicht einschlägig ist, sondern eine Verpflichtungs-, Feststellungs-…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Präklusion des Vortrag zu erkennbar übersehenem Gesichtspunkt (vgl. BGH in NZBau 2014, 779) (BGH, Beschluss vom 01.10.2014 − VII ZR 28/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff § 530 ZPO Rn 4) bedürfen für ihre Berücksichtigung der Zulassung durch das Berufungsgericht nach § 531 II ZPO. Das Präklusionsrecht und damit auch der grundsätzliche Ausschluss neuer Angriffs-…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Gefährdungshaftung bei Fahrzeugbrand auf Abschleppwagen (vgl. OLG Karlsruhe, r + s 2014, 573) (Urteil vom 28.08.2014 – 13 U 15/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Der Anspruchsgegner muss Halter eines Kfz sein (§§ 1 II, 8 StVG) Halter ist derjenige, der für eigene Rechnung das Fahrzeug gebraucht und die grundsätzliche Verfügungsgewalt besitzt.
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Berufungszulassung bei abweichender Auffassung des Instanzgerichts (vgl. BVerfG in NZI 2014, 975) (Beschluss vom 12.8.2014 − 2 BvR 176/12). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Durch die grundgesetzlichen Gewährleistungen ist der Bürger vor unzulässigen Eingriffen in seine Rechte nur dann effektiv geschützt, wenn er die Beachtung seiner Rechte auch vor einem Gericht einklagen kann. Art. 19 IV GG ist jedoch nicht nur auf den Schutz der…