Aus Art. 2 I GG i.V.m. mit dem Rechtsstaatsprinzip wird als „allgemeines Prozessgrundrecht“ der Anspruch auf ein faires Verfahren abgeleitet (vgl. BVerfGE 57, 250 [275] = NJW 81, 1719; BVerfGE 78, 123 [126] = NJW 88, 2787). Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die beteiligten Parteien es von ihm erwarten dürfen. Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381 [387] = NJW 86, 244), insbesondere aus…
I. Begriff Rechtliches Gehör bedeutet, dass der Betroffene vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung grundsätzlich die Gelegenheit haben muss, sich mündlich oder schriftlich zu der Angelegenheit zu äußern. Zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtschutzes reicht es nicht aus, wenn der Betroffene nach Art. 19 IV GG einen Anspruch darauf hat, dass sich ein Gericht mit seiner Angelegenheit beschäftigt. Erforderlich ist vielmehr, dass er auch seine Auffassung zu der Sache vortragen kann
I. Zulässigkeit 1. Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und der allgemeinen Sachent-scheidungsvoraussetzungen Zuständig ist nach § 133 GVG der BGH. 2. Statthaftigkeit Die Rechtsbeschwerde ist statthaft gegen Beschlüsse, wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder die sie zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde ist zudem nach § 574 II, III ZPO gleichwohl nur zulässig, wenn Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerde-gerichts…
I. Schädigendes Verhalten Zunächst ist das Verhalten zu benennen, welches die Haftung nach § 826 BGB begründen soll. II. Zufügung eines Schadens Der Anspruchsteller muss einen Schaden erlitten haben. Dies gehört bei § 826 BGB zum haftungsbegründenden Tatbestand. III. Kausalität Das zur Haftung herangezogene Verhalten muss den Schaden adäquat kausal herbei-geführt haben.
Durch eine Widerklage können auch Dritte in den Rechtsstreit einbezogen werden. Dies ist möglich, wenn sich die Widerklage sowohl gegen den Kläger als auch gegen einen bislang am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten richtet oder wenn sie sich nur gegen einen bislang am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten richtet. a) Drittwiderklage gegen den Kläger und einen Dritten In einem solchen Fall ist die Einbeziehung eines Dritten in den Rechtsstreit nach h.M. dann…
I. Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert Nach dem in § 249 I BGB verankerten Grundsatz der Naturalrestitution ist das Fahrzeug grundsätzlich vom Schädiger in den Zustand zu versetzen, in dem es sich vor dem Unfallereignis befunden hat. Da dieser hierzu häufig nicht in der Lage ist und dies dem Geschädigten auch nicht zugemutet werden kann, sieht § 249 II 1 BGB vor, dass der Geschädigte den zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Richterwechsel nach mündlicher Verhandlung (vgl. BGH in MDR 2012, 538) (BGH; Urteil vom 01.03.2012 – III ZR 84/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Nach § 545 I ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Eine Rechtsverletzung liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Hiervor ist…
Auch die Gerichte machen wohl Sommerpause, deshalb gab es diese Woche nichts Examensrelevantes zu berichten. Was sonst noch so anfiel hier in Kurzform: Strafrecht-Online.de: Zwei Jahre sind zu lang – Zum Urteil des OVG Sachsen-Anhalt wegen überlanger Verfahrensdauer EXPRESS.de: „Liebesschlösser-Dieb muss in den Knast“ – Das Amtsgericht Köln erblickte in den beliebten Vorhängeschlössern an der Hohenzollernbrücke keine herrenlosen Sachen LTO.de: „1,3 Geschäftsgebühr bleibt die Regel„ FR-Online.de: „Thomas Quick: Der falsche…
LTO.de: Haftungsfall Wettervorhersage – Ein Staatsexamen im Sommerloch LTO.de: Erfolgreich Lernen: Nichts vergessen in drei Schritten BMI muss Medaillenziele offenlegen (Spiegel-Online) Warteschlangensteuer in Köln vom Oberbürgermeister kassiert (Lawblog) Staatstrojaner in Bayern mit gravierenden Rechtsverstößen (heise.de) 10 typische Fehler in der Assessorklausur im öffentlichen Recht (Juratube)
Auf LTO.de ist am Freitag ein interessanter Artikel erschienen, der sich mit der richtigen Lernstrategie beschäftigt. Basierend auf den Ausführungen von Frau Dr. Helga Esselborn in ihrem Buch „Leichter lernen: Strategien für Prüfung und Examen“ [Partnerlink] werden drei Schritte für erfolgreiches Lernen aufgezeigt. Diese Schritte lassen sich meiner Meinung nach auch sehr gut auf die Examensvorbereitung anwenden. Die folgenden Ausführungen basieren auf eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit anderen Studenten und…