Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern vom November 2024

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

9,31

Endnote

9,14

Endnote 1. Examen

9,19

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Es ging hauptsächlich um Mietrecht und ein wenig um die Zwangsvollstreckung

Paragraphen: §568 BGB, §573 BGB, §278 BGB, §29 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer diktierte zunächst den folgenden Fall: Der Vermieter V ist Eigentümer des zweigeschossigen Wohnhauses und bewohnt selbst im Erdgeschoss die Wohnung mit seiner Familie. Die Wohnung im Obergeschoss ist an M vermietet. Der sehr umweltbewusste M möchte seinen Beitrag zum Klimaschutz beitragen und bittet seinen Vermieter V an den Außenflächen der Balkonrüstung vier Solarmodule anbringen zu dürfen, um damit eine Balkonphotovoltaikanlage betreiben zu dürfen. Der Vermieter V reagiert jedoch nicht. Da der Mieter M die Sommermonate jedoch ausnutzen möchte, installiert er einfach die Photovoltaikanlage ohne Genehmigung des V. Wie kann V reagieren? Wir kamen auf eine Kündigung zu sprechen, welche Arten von Kündigung es gibt (außerordentliche und ordentliche). Wir prüften genau die Paragrafen § 568, 573, 542 BGB. § 568 BGB i.V.m. § 543 BGB. Dort prüften wir eigentlich nur den Wortlaut und sollten argumentieren dazu. Wir haben auch Fahrlässigkeit und Vorsatz definiert, § 276 BGB. Dann kamen wir darauf zu sprechen was ist, wenn der M zuvor bei einem Rechtsanwalt nachgefragt hat, ob es einer Genehmigung bedarf. Ist der Rechtsanwalt ein Erfüllungsgehilfe? Es wurde nicht aufgelöst. Wie sieht es aus, wenn er bei einem privaten Mieterverein nachfragt, ist dies ein Erfüllungsgehilfe? Dann kamen wir darauf zu sprechen, ob es überhaupt einer Genehmigung bedarf. Das Recht am Eigentum einzuwirken, was Vermieter macht. Wenn etwas verändert wird, bedarf es dann der Zustimmung. Punkte, die angesprochen wurden waren: lässt es sich entfernen, welche Gefahren hat ein Balkonkraftwerk, gibt es Brandschutz, wer hat es installiert? Wenn es von einem Fachmann oder Experte installiert wurde, ist es besser oder selber, insbesondere, da es um Strom geht. Ein Kündigungsgrund ist es wohl nicht. Nun wurde der Fall abgewandelt, dass der Vermieter V nicht zustimmen will. Gibt es einen Anspruch, dass es entfernt wird? Da kamen wir auf § 541 BGB zu sprechen. Gibt es einen vertragswidrigen Gebrauch? Man sollte erst abmahnen und den M bitten es wieder abzubauen, und erst danach klagen. Vor welchem Gericht muss man klagen? Amtsgericht streitwertunabhängig und § 29 a ZPO örtlich ausschließlich. Wenn ein Gericht ausschließlich zuständig ist, kann man sich nicht rüge los einlassen oder eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Dann musste ein Klageantrag für § 541 BGB formuliert werden. Man muss auf Unterlassung klagen. Dann kamen wir auf die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen zu sprechen. Titel, Klausel, Zustellung, Antrag und in welchen Normen man dazu was findet. Zudem kamen wir zu § 887 ZPO. Einen Beschluss des Gerichts brauch ich dafür. Ein Problem ist es, dass ich in die Wohnung rein muss, welche nur dem Mieter zugänglich ist und ich in das Grundrecht des Art. 13 GG eingreife. Das Prozessgericht des ersten Rechtszugs ist zuständig und deshalb brauch ich einen Richtervorbehalt. Für die Titel sind die Vorschriften des §§ 704,794 ZPO relevant. Was ist eine Klausel? Die vollstreckbare Ausfertigung, welche ich am Stempel erkenne gem. § 724 ZPO.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom November 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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