Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach Fahrspurwechsel auf Autobahn (BGH in jurisAnwaltsLetter 2012, Nr. 2) (BGH; Urteil vom 13.12.2011 – VI ZR 177/10). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn es eine allgemeine Lebenserfahrung hinsichtlich eines typischen Geschehensablaufs gibt. Diese Lebenserfahrung ist auf generalisierbare Erfahrungssätze zurückzuführen (Ursache – Wirkung). Der Anscheinsbeweis ist ein mittelbarer Beweis.
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