Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Ausschluss der Öffentlichkeit bei Schlussanträgen (BGH, Beschluss vom 12.11.2015 − 2 StR 311/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Beschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess I. Allgemeines Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein Verfahrensgrundsatz. Nach § 169 S. 1 GVG sind Verhandlungen grundsätzlich öffentlich, das Öffentlichkeitsprinzip ist für das Strafverfahren auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 I 1) verankert. Da der Grundsatz von Gesetzes…
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