Dieser Fall beschäftigt sich mit den polizeilichen Standardmaßnahmen, insbesondere Platzverweis, Durchsuchung und Sicherstellung sowie mit der Anscheinsgefahr. Die Lösung zu diesem Fall wird am 13.06.2016 zur Verfügung gestellt! Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. Fall 2 – Explosive Stimmung in der Disco In der Stadt D in NRW ist es in letzter Zeit…
Fall 1 – Eine Schlange zum Liebhaben Hier gibt es die vollständige Lösung zum Fall vom 03.06.2016. Dieser Fall beschäftigt sich mit den Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Ordnungsverfügung nach der Generalklausel, den Gefahr- und Störerbegriffen sowie dem Problem der Bestimmtheit und der Teilrechtswidrigkeit. Falls Ihr mit dem Fall nicht zurecht gekommen seid, könnt Ihr auch erstmal die Übersichten durcharbeiten, die angefügt sind und es dann nochmal versuchen, bevor Ihr Euch die vollständige Lösung…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Erforderlichkeit der Notwehrhandlung (BGH, 303; Urteil vom 02.07.2015 − 4 StR 509/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Klassische Fallgruppen der Notwehreinschränkung (vgl. Rönnau: Grundwissen – Strafrecht: „Sozialethische“ Einschränkungen der Notwehr JuS 2012, 404) In der Diskussion, die unter dem Stichwort der „sozialethischen Notwehreinschränkungen“ geführt wird, haben sich vier Fallgruppen herausgebildet, die als klassische Einschränkungsgründe weitgehend anerkannt sind und im Folgenden grob skizziert werden…
Dieser Fall beschäftigt sich mit den Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Ordnungsverfügung nach der Generalklausel, den Gefahr- und Störerbegriffen sowie dem Problem der Bestimmtheit und der Teilrechtswidrigkeit. Die Lösung zu diesem Fall wird am 06.06.2016 zur Verfügung gestellt! Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. Fall 1 – Eine Schlange zum Liebhaben E ist Eigentümer einer schwarzen Mamba….