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Prüfungswissen

Prüfungswissen: Die Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rückforderung von Zuwendungen an das Schwiegerkind (OLG Saarbrücken; Urteil vom 21.11.2013 − 2 U 47/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Herleitung Die Lehre von der Geschäftsgrundlage hat historische Wurzeln in dem Institut clausula rebus sic stantibus, das besagt, dass jeder schuldrechtliche Vertrag nur so lange bindend sein soll, als die Verhältnisse, die für seinen Abschluss bestimmend waren, sich nicht von Grund auf geändert…

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Prüfungswissen: Hemmung der Verjährung

Von | Prüfungswissen, Zivilrecht | Keine Kommentare

Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zustellung „demnächst“ zur Verjährungshemmung (OLG Frankfurt a. M.; Urteil vom 14.07.2014 – 23 U 261/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Hemmung der Verjährung Während früher zwischen der Hemmung und der Unterbrechung der Verjährung un­terschieden wurde (Hemmung: Zeit wird nicht mitgerechnet; Unterbrechung: Frist beginnt neu zu laufen) ist heute grundsätzlich nur noch die Hemmung von Verjährungsfristen vorgesehen. Lediglich in § 212 BGB ist ein…

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Prüfungswissen: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Pflichtverteidigerbestellung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Die Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (BGH; Beschluss vom 20.10.2014 – 5 StR 176/14 Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Pflichtverteidigerbestellung I. Nach § 140 I Nr. 4 StPO ist die Verteidigung bereits dann eine notwendige, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird.

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Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Einsweiliger Rechtschutz gegen Versagung der Kontoeröffnung für Partei (BVerfG; Beschluss vom 11.07.2014 – BvR 1006/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO I. Die einstweilige Anordnung als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kommt nach § 123 V VwGO dann in Betracht, wenn §§ 80, 80a VwGO nicht eingreifen, weil im Hauptsacheverfahren die Anfechtungsklage nicht einschlägig ist, sondern eine Verpflichtungs-, Feststellungs-…

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Prüfungswissen: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Präklusion des Vortrag zu erkennbar übersehenem Gesichtspunkt  (vgl. BGH in NZBau 2014, 779) (BGH, Beschluss vom 01.10.2014 − VII ZR 28/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff § 530 ZPO Rn 4) bedürfen für ihre Berücksichtigung der Zulassung durch das Berufungsgericht nach § 531 II ZPO. Das Präklusionsrecht und damit auch der grundsätzliche Ausschluss neuer Angriffs-…

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Prüfungswissen: Die Haftung nach § 7 I StVG

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Gefährdungshaftung bei Fahrzeugbrand auf Abschleppwagen (vgl. OLG Karlsruhe, r + s 2014, 573) (Urteil vom 28.08.2014 – 13 U 15/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Der Anspruchsgegner muss Halter eines Kfz sein (§§ 1 II, 8 StVG) Halter ist derjenige, der für eigene Rechnung das Fahrzeug gebraucht und die grundsätzliche Verfügungsgewalt besitzt.

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Prüfungswissen: Das Gebot effektiven Rechtsschutzes

Von | Prüfungswissen, Zivilrecht | Keine Kommentare

Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Berufungszulassung bei abweichender Auffassung des Instanzgerichts  (vgl. BVerfG in NZI 2014, 975) (Beschluss vom 12.8.2014 − 2 BvR 176/12). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Durch die grundgesetzlichen Gewährleistungen ist der Bürger vor unzulässigen Eingriffen in seine Rechte nur dann effektiv geschützt, wenn er die Beachtung seiner Rechte auch vor einem Gericht einklagen kann. Art. 19 IV GG ist jedoch nicht nur auf den Schutz der…

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Prüfungswissen: Rechtsbehelfe gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rechtsbehelf gegen Erteilung einer Vollstreckungsklausel ohne Vorlage der nach §726 I ZPO erforderlichen Nachweise (vgl. BGH in WM 2012, 454) (BGH; Beschluss vom 12.01.2012 − VII ZB 71/09). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Über den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entscheidet nach § 828 I ZPO das Vollstreckungsgericht und dort nach § 20 Nr. 17 S. 1 RPflG der Rechtspfleger. Grundsätzlich kommen daher die Vollstreckungserinnerung…

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Prüfungswissen: Der Arrest

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Umfang der Beschlagnahme bei Grundstückszubehör (OLG Rostock; Beschluss vom 12.12.2011 − 3 W 193/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung des Antragstellers in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Antragsgegners noch bevor ihm im Hauptsacheverfahren ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass hier letztlich Maßnahmen gegen den Antragsgegner ergriffen werden, obwohl dessen Leistungspflicht noch nicht feststeht.

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Prüfungswissen: Pfändung und Überweisung eines hypothekarisch oder grundschuldlich gesicherten Forderung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine wirksame Pfändung der Briefgrundschuld ohne Briefübergabe (OLG München; Beschluss vom 20.06.2011 − 34 Wx 259/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Pfändung einer durch Hypothek oder Grundschuld gesicherten Forderung Zahlt ein Schuldner auf einen vollstreckbaren Titel hin nicht, so hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Befriedigung durch die Vollstreckung nicht nur in bewegliche Sache, sondern auch in Forderungen zu suchen, die der Schuldner seinerseits…

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