Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach Versagung von PKH (BGH; Beschluss vom 30.04.2014 – III ZB 86/13). Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Zulässigkeit 1. Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und der allgemeinen Sachentschei-dungsvoraussetzungen Zuständig ist nach § 133 GVG der BGH. 2. Statthaftigkeit Die Rechtsbeschwerde ist statthaft gegen Beschlüsse, wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder die sie zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde ist zudem nach § 574…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Haftung für Abschleppschäden bei selbständigen Werkunternehmern (BGH, 261; Urteil vom 18.02.2014 – VI ZR 383/121) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Ein Verwahrungsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterleger einem Verwahrer eine Sache übergibt, damit diese sie aufbewahrt. Den Verwahrer muss dann kraft Gesetzes oder kraft Erklärung eine besondere Obhutspflicht gegenüber dem Eigentum des Hinterlegers treffen. Für die Abgrenzung zwischen einen zivilrechtlichen und einem…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Produkthaftung für Überspannungsschäden (vgl. BGH in NJW 2014, 2106),(BGH; Urteil vom 25.02.2014 – VI ZR 144/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentrlicht. Diese Haftung ist ein besonderer Anwendungsfall der allgemeinen Verkehrs-sicherungspflicht. Der Produkthaftung liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der mangelhafte oder gefährliche Produkte herstellt oder importiert oder sie anderen überlässt, verpflichtet ist, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Personen- und Sachschäden Dritter…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“ bei Aufwendungsersatz wegen Störungsbeseitigung (vgl. BGH NJW 2012, 1080) (BGH; Urteil vom 13.01.2012 − V ZR 136/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. echte berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB 1. Besorgung eines fremden Geschäfts a) objektiv fremdes Geschäft: Geschäft, das nach seinem objektiven Inhalte ausschließlich dem Pflichten- und Interessenkreis einer anderen Person zugewiesen ist (Reparatur seiner Sache). b)…
I. Grundsatz der unbeschränkten Erbenhaftung Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich mit dem Nachlass (-anteil) und seinem Vermögen
Nach § 536 I BGB braucht der Mieter nicht die volle Miete zu zahlen, sofern nicht die Minderung der Tauglichkeit unerheblich ist (§ 536 I 3 BGB). Dem Wohnraummieter kann dieses Recht nicht einmal durch Individualvereinbarung entzogen werden, § 536 IV BGB.
Ergehen gegen den Eigentümer eines Grundstücks belastende Verwaltungsmaßnahmen (Abrissverfügung, Nutzungsuntersagung usw.), so stellt sich die Frage, ob neben dem Eigentümer, der als Adressat des belastenden Verwaltungsaktes ohnehin nach der Adressatentheorie klagebefugt ist, auch andere Personen, die von der nachteiligen Entscheidung betroffen sind, gegen diese vorgehen können. Nach ständiger Rechtsprechung können grundsätzlich neben dem Eigentümer nur andere dinglich Berechtigte sich auf subjektiv-öffentliche Rechtspositionen berufen. Dinglich berechtigt etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (dazu BVerwG Buchholz…
I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I 1 VwGO 2. Sonstige Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (insb. Zuständigkeit des OVG) 3. Statthaftigkeit des Antrag 47 I Nr. 1 VwGO: Satzungen nach BauGB (insb. Bebauungsplan, § 10 BauGB) 4. Antragsbefugnis, § 47 II 1 VwGO Antragsbefugt ist jede natürliche oder juristische Person, die geltend machen kann aktuell oder in absehbarer Zeit in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt zu sein. Behörden hingegen sind ohne weiteres antragsbefugt. 5….
Die Zwischenfeststellungsklage dient dazu, innerhalb eines schwebenden Verfahrens einzelne verfahrensrechtliche Streitpunkte zu klären, die zwischen den Parteien oder zwischen diesen und Dritten bestehen. Beispiel: Es besteht Streit über die Echtheit einer vorgelegten Urkunde. Das Gericht kann über die Echtheit durch Zwischenurteil entscheiden und ihre Echtheit feststellen. Es besteht Streit über die Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil. Das Gericht kann die Zulässigkeit durch Zwischenurteil feststellen. Die Zwischenfeststellungsklage nach § 256…
Mit der Vollstreckungserinnerung werden konkrete Maßnahmen eines Vollstreckungsorgans mit der Begründung angefochten, die zu beachtenden Verfahrensvorschriften seien nicht eingehalten worden. Materiell-rechtliche Einwände können in diesem Verfahren nicht erhoben werden. 766 ZPO ist nur einschlägig, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme vorliegt. Wurde eine Entscheidung getroffen, ist § 793 ZPO (Beschwerde) anzuwenden. Fraglich ist dabei allerdings, wann von einer Entscheidung i.S.d. § 793 ZPO auszugehen ist. Eine Entscheidung liegt nach h.M. dann vor, wenn…