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Öffentliches Recht

Prüfungswissen: Nachbarschutz im Baurecht

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: keine Klagebefugnis des Mieters gegen Baugenehmigung eines Dritten auf Nachbargrundstück (VG Koblenz in NVwZ-RR 2011, 752) (VG Koblenz; Beschluss vom 09.05.2011 − 7 L 365/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Drittschutz durch die Festlegungen des Bebauungsplans § 30 BauGB selbst kommt kein nachbarschützender Charakter zu. Allerdings können sich subjektiv-öffentliche Rechte aus den einzelnen Festsetzungen ergeben.

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Prüfungswissen: Kommunalverfassungsstreit

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: kein Anspruch auf Grundmandat für kleine Fraktion im Gemeinderat (RhPfVerfGH; Beschluss vom 23.05.2014 – VGH B 22/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Der Kommunalverfassungsstreit ist eine gerichtliche Auseinandersetzung um sich aus dem Kommunalrecht ergebende organschaftliche Rechte und Pflichten. Streiten verschiedene, mit Rechten ausgestattete Organe untereinander (z.B. Oberbürgermeister mit Bezirksvertretung), so handelt es sich um einen sog. Interorganstreit. Bei einem Streit innerhalb eines Organs (z.B. Ratsmitglieder…

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Prüfungswissen: Die Garantie effektiven Rechtsschutzes

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Besonderes Rechtsschutz-bedürfnis für vorbeugende Unterlassungsklage (OVG Lüneburg; Beschluss vom 09.04.2014 – 13 LA 17/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Durch die grundgesetzlichen Gewährleistungen ist der Bürger vor unzulässigen Eingriffen in seine Rechte nur dann effektiv geschützt, wenn er die Beachtung seiner Rechte auch vor einem Gericht einklagen kann. Art. 19 IV GG ist jedoch nicht nur auf den Schutz der Grundrechte beschränkt, sondern bezieht sich…

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Prüfungswissen: Die öffentlich-rechtliche Verwahrung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Haftung für Abschleppschäden bei selbständigen Werkunternehmern (BGH, 261; Urteil vom 18.02.2014 – VI ZR 383/121) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Ein Verwahrungsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterleger einem Verwahrer eine Sache übergibt, damit diese sie aufbewahrt. Den Verwahrer muss dann kraft Gesetzes oder kraft Erklärung eine besondere Obhutspflicht gegenüber dem Eigentum des Hinterlegers treffen. Für die Abgrenzung zwischen einen zivilrechtlichen und einem…

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Prüfungswissen: Die Klagebefugnis des Nichtadressaten im Baurecht

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Ergehen gegen den Eigentümer eines Grundstücks belastende Verwaltungsmaßnahmen (Abrissverfügung, Nutzungsuntersagung usw.), so stellt sich die Frage, ob neben dem Eigentümer, der als Adressat des belastenden Verwaltungsaktes ohnehin nach der Adressatentheorie klagebefugt ist, auch andere Personen, die von der nachteiligen Entscheidung betroffen sind, gegen diese vorgehen können. Nach ständiger Rechtsprechung können grundsätzlich neben dem Eigentümer nur andere dinglich Berechtigte sich auf subjektiv-öffentliche Rechtspositionen berufen. Dinglich berechtigt etwa der Inhaber eines Erbbaurechts (dazu BVerwG Buchholz…

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Prüfungswissen: Die Normenkontrollklage nach § 47 VwGO

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I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I 1 VwGO 2. Sonstige Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (insb. Zuständigkeit des OVG) 3. Statthaftigkeit des Antrag 47 I Nr. 1 VwGO: Satzungen nach BauGB (insb. Bebauungsplan, § 10 BauGB) 4. Antragsbefugnis, § 47 II 1 VwGO Antragsbefugt ist jede natürliche oder juristische Person, die geltend machen kann aktuell oder in absehbarer Zeit in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt zu sein. Behörden hingegen sind ohne weiteres antragsbefugt. 5….

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Prüfungswissen: Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch

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Die Folgenbeseitigungsklage steht insofern im Zusammenhang mit der Unterlassungs-klage, als mit ihr die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen von Verwaltungshandeln begehrt wird. In Abgrenzung zur Verpflichtungsklage kommt es dabei nicht darauf an, ob die folgenträchtige Handlung als VA oder schlicht hoheitlich erfolgte; es ist lediglich entscheidend, ob die Folgenbeseitigung durch schlicht hoheitliches Handeln erfolgen soll. Allerdings ist zu beachten, dass der Grundsatz „dulde und liquidiere“ auch hier keine Anwendung findet, so…

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Prüfungswissen: Die Zulassung der Berufung

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Die Zulassung der Berufung ist nur für bestimmte Fälle vorgesehen, die in § 124 II VwGO normiert sind. Diese Aufzählung ist abschließend. Eine Zulassung aus anderen Gründen kommt nicht in Betracht. · Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung ( § 124 II Nr. 1 VwGO) · Die Angelegenheit weist besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten auf (§ 124 II Nr. 2 VwGO) · Die Rechtssache hat grundlegende Bedeutung…

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Prüfungswissen: Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO

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I. Die einstweilige Anordnung als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kommt nach § 123 V VwGO dann in Betracht, wenn §§ 80, 80a VwGO nicht eingreifen, weil im Hauptsacheverfahren die Anfechtungsklage nicht einschlägig ist, sondern eine Verpflichtungs-, Feststellungs- oder allgemeine Leistungsklage vorliegt. Lediglich in den Fällen der konkreten Normenkontrolle nach § 47 VwGO findet § 123 VwGO keine Anwendung, weil hier ein eigene Regelung getroffen wurde. Es gibt also keine Regelungslücke…

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Prüfungswissen: Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Gesamtbetrag bei Festsetzung mehrerer Zwangsgelder  (VGH Kassel in NVwZ-RR 2014, 505; Beschluss vom 28.01.2014 – 6 A 1875/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Begriff: Verwaltungsvollstreckung umfasst die Durchsetzung von Geldforderungen der Verwaltung (z.B. aus einem Leistungsbescheid durch Sachpfändung) und die Durchsetzung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich vornehmlich in dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes oder des Landes (VwVG), aber auch…

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