Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag ein Jahr nach Fristablauf (BGH, Beschluss vom 21.01.2016 – IX ZA 24/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht.Prüfungswissen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 233 ZPO Prüfungswissen: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 233 ZPO I. Statthaftigkeit des Wiedereinsetzungsantrags Der Antrag kann nur bei Versäumung einer Notfrist und der sonstigen in § 233 ZPO aufgeführten Fristen zur Begründung von Berufung (§ 520 II…
Weiter lesen