Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Gerichtsstand des Ergreifungsorts (OLG Stuttgart, 84; Beschluss vom 16.10.2015 – 4 Ws 338/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Die örtliche Zuständigkeit nach der StPO (vgl. Helm: Grundzüge des Strafverfahrensrechts: die örtliche und funktionelle Zuständigkeit sowie der Instanzenzug, JA 2007, 272) Die in den §§ 7 ff. StPO enthaltene Regelung über die örtliche Zuständigkeit, der sog. Gerichtsstand, entscheidet darüber, welches Gericht im ersten Rechtszug sich…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Ruhendstellung der Pfändung (BGH; Beschluss vom 02.12.2015 – VII ZB 42/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Wegen einer Geldforderung kann in nach §§ 828 ff. ZPO auch in Forderungen vollstreckt werden, die der Schuldner gegen Dritte hat. Hierzu ist sind ein Pfändungsbeschluss und ein Überweisungsbeschluss erforderlich, wobei beide meist zusammen als sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergehen (sog. PfÜB).