Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Ruhendstellung der Pfändung (BGH; Beschluss vom 02.12.2015 – VII ZB 42/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Wegen einer Geldforderung kann in nach §§ 828 ff. ZPO auch in Forderungen vollstreckt werden, die der Schuldner gegen Dritte hat. Hierzu ist sind ein Pfändungsbeschluss und ein Überweisungsbeschluss erforderlich, wobei beide meist zusammen als sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergehen (sog. PfÜB).
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