Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Formanforderungen an ein Nottestament (OLG München; Beschluss vom 12.05.2015 – 31 Wx 81/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Das Nottestament, §§ 2249 ff. BGB Die ein Erblasser nicht mehr in der Lage, ein Testament als eigenhändiges Testament zu erreichten (handschriftlich geschrieben und unterschrieben) und ist auch ein Notar nicht verfügbar, so sehen die §§ 2249 ff. BGB Möglichkeiten zur Errichtung eines Nottestaments vor.
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