Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Kein GoA bei Gefälligkeitsfahrten (mit Jura-Lernvideo) (BGH, Urteil vom 23.07.2015 – III ZR 346/14). Die Entscheidungsbesprechung wird morgen früh veröffentlicht. Prüfungswissen: Geschäftsführung ohne Auftrag I. Echte berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB 1. Besorgung eines fremden Geschäfts a) Objektiv fremdes Geschäft: Geschäft, das nach seinem objektiven Inhalte ausschließlich dem Pflichten- und Interessenkreis einer anderen Person zugewiesen ist (Reparatur seiner Sache).
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Unzuverlässigkeit wegen Duldung von Drogenhandel (mit Jura-Lernvideo) (OVG Lüneburg; Beschluss vom 29.06.2015 – 7 ME 32/15). Die Entscheidungsbesprechung wird morgen früh veröffentlicht. Prüfungswissen: Die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nach § 35 GewO I. Begriff der Unzuverlässigkeit Der Gewerbetreibende ist unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird. Wegen der…