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Rechtsprechung

Prüfungswissen: Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch analog §§ 823, 1004 BGB

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als „Winkeladvokat“ (OLG Köln; Urteil vom 18.07.2012 − 16 U 184/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch richtet sich gegen die drohende Beeinträchtigung „sonstiger Rechte“ und rechtlich geschützter Positionen. Da § 823 BGB nur eine Schadenskompensation vorsieht, eine Verletzungsabwehr aber gesetzlich in § 1004 BGB nur für Eigentumsverletzungen vorgesehen ist, liegt eine planwidrige Regelungslücke sowie eine vergleichbare…

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Prüfungswissen: Voraussetzungen für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Beitreibung von Zwangsgeld nach Erfüllung einer Unterlassungspflicht (OVG Weimar; Beschluss vom 05.06.2012 – 1 EO 284/12). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Erlass eines Leistungsbescheides Es muss ein Leistungsbescheid ergangen sein, der als Verwaltungsakt nach § 35S. 1 VwVfG zugleich auch der Vollstreckungstitel ist. Ausnahmsweise entbehrlich für Nebenforderungen – Zinsen – Kosten – Säumniszuschläge II. Bekanntgabe (vgl. § 41 VwVfG) Der Leistungsbescheid, aus dem…

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Prüfungswissen: Die Funktion der Grundrechte

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Grundrechtliche Vorgaben für versammlungsrechtliche Aufgaben (vgl. BVerfG in NVwZ 2014, 1453) (BVerfG; Beschluss vom 26.06.2014 – 1 BvR 2135/09). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Die Grundrechte sind nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern enthalten neben einer Institutsgarantie auch Leistungs- und Teilhaberechte. Über eine Drittwirkung von Grundrechten sind sie auch über den Bereich staatlicher Gewalt hinaus im Privatrechtsverhältnis relevant.

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Prüfungswissen: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Grundlage eines Arrestbefehls (vgl. BGH in NZM 2014, 511) (BGH; Beschluss vom 09.07.2014 – VII ZB 9/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Wegen einer Geldforderung kann in nach §§ 828 ff. ZPO auch in Forderungen vollstreckt werden, die der Schuldner gegen Dritte hat. Hierzu ist sind ein Pfändungsbeschluss und ein Überweisungsbeschluss erforderlich, wobei beide meist zusammen als sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss…

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Prüfungswissen: Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Begriff des Einfügens in die nähere Umgebung (vgl. BVerwG in NVwZ 2014, 1246) (BVerwG; Beschluss vom 13.05.2014 – 4 B 38/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, so richtet sich die Zulässigkeit gem. § 30 BauGB nach den Festsetzungen des Bebauungsplans. Fehlt ein solcher, so beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB, wenn das Grundstück sich innerhalb…

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Prüfungswissen: Teilurteil, § 301 ZPO

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zulässigkeit eines Teilurteils über Vertragsbestand bei Antrag auf Feststellung von Leistungspflicht (BGH; Beschluss vom 26.06.2014 − IX ZB 88/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Auch das Teilurteil ist ein Endurteil. Allerdings wird hier nicht über die gesamte Klage entschieden. Es ist zum einen möglich, dass nur über einen Teil des Streitgegenstandes entschieden wird. Beispiel: Es wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bereits eingetretener und wegen…

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Prüfungswissen: Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Verwirkung für Gestattungswiderruf bei jahrzehntelanger Duldung (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1043) (BGH, Urteil vom 16.05.2014 – V ZR 181/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. 1. Allgemeines Während § 985 den Besitz des Eigentümers schützt, bietet § 1004 Schutz vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums. Als sog. Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch ist § 1004 analog anwendbar auf die sonstigen absoluten Rechte, welche von § 823 I BGB…

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Prüfungswissen: Die Feststellungsklage

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zulässigkeit der Feststellungsklage bei nur geringer künftiger Schadensmöglichkeit (BGH, Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 19/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Nach § 256 ZPO kann Klage auf –        Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, –        auf Anerkennung einer Urkunde oder –        auf Feststellung ihrer Unechtheit erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit…

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Prüfungswissen: Nachbarschutz im Baurecht

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: keine Klagebefugnis des Mieters gegen Baugenehmigung eines Dritten auf Nachbargrundstück (VG Koblenz in NVwZ-RR 2011, 752) (VG Koblenz; Beschluss vom 09.05.2011 − 7 L 365/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Drittschutz durch die Festlegungen des Bebauungsplans § 30 BauGB selbst kommt kein nachbarschützender Charakter zu. Allerdings können sich subjektiv-öffentliche Rechte aus den einzelnen Festsetzungen ergeben.

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Prüfungswissen: Kommunalverfassungsstreit

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: kein Anspruch auf Grundmandat für kleine Fraktion im Gemeinderat (RhPfVerfGH; Beschluss vom 23.05.2014 – VGH B 22/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Der Kommunalverfassungsstreit ist eine gerichtliche Auseinandersetzung um sich aus dem Kommunalrecht ergebende organschaftliche Rechte und Pflichten. Streiten verschiedene, mit Rechten ausgestattete Organe untereinander (z.B. Oberbürgermeister mit Bezirksvertretung), so handelt es sich um einen sog. Interorganstreit. Bei einem Streit innerhalb eines Organs (z.B. Ratsmitglieder…

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