Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Ausspähen von Daten (BGH; Beschluss vom 21.07.2015 – 1 StR 16/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Computerbetrug, § 263a StGB I. Anwendungsbereich Objekt der Tatbetstandshandlung des § 263a StGB ist ein Datenverarbeitungsvorgang. Daten i.S. des § 263a StGB sind dabei kodierte Informationen in einer im Wege automatisierter Verarbeitung nutzbarer Darstellungsform. Maßgeblich für die Verwirklichung des Tatbetstandes ist die Einwirkung auf den Vorgang…
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