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Strafrecht

Prüfungswissen: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Pflichtverteidigerbestellung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Die Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (BGH; Beschluss vom 20.10.2014 – 5 StR 176/14 Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Pflichtverteidigerbestellung I. Nach § 140 I Nr. 4 StPO ist die Verteidigung bereits dann eine notwendige, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird.

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Prüfungswissen: Das Verbot der Marktmanipulation

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24Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Marktmanipulation durch Einwirkung auf den Börsenpreis (vgl. BGH in NZG 2014, 315) (BGH, Urteil vom 12.12.2014 – 3 StR 146/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Gem. § 20 a I 1 Nr. 2 WpHG a. F. ist es untersagt, Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten…

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Prüfungswissen: Der Putativnotwehrexzess

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung bei Angriffsintensivierung (BGH NStZ 2011, 630) (BGH; Beschluss vom 01.03.2011 – 3 StR 450/10). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Nach § 33 StGB bleibt derjenige, die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, straffrei. Erfasst ist damit nur der intensive Notwehrexzess, d. h. der Fall, in dem die Abwehrhandlung des Täters gegenüber einem wirklichen rechtswidrigen Angriff die Grenzen der…

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Prüfungswissen: Die Protokollierung der Verfahrensverständigung

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Für das Verständigungsverfahren gilt die Protokollierungsregelung nach § 273 I a StPO, wonach sowohl der wesentliche Ablauf und auch der Inhalt sowie schließlich das Ergebnis der Verständigung in das Protokoll der Hauptverhandlung aufzunehmen sind. In den Urteilsgründen muss danach nur noch angegeben werden, dass eine Verständigung erfolgt ist (BGH NStZ 2010, 348; BGH NStZ 2011, 170). Ein Vertrauenstatbestand zugunsten des Angekl. wird erst dann geschaffen, wenn eine Zusage protokolliert ist….

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Prüfungswissen: Tateinheit und Tatmehrheit, §§ 52 ff StGB

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I. Die §§ 52 ff. StGB sind vor allem für die Strafenbildung von Bedeutung. Grds.    gibt es drei Möglichkeiten: Die sog. Gesetzeseinheit (= Gesetzeskonkurrenz) stellt die engste Beziehung zwischen mehreren erfüllten Strafgesetzen dar und führt dazu, dass das „unterliegende“ Strafgesetz vollständig verdrängt wird und auch im Tenor des Strafurteils nicht mehr in Erscheinung tritt. Tateinheit i. S. des § 52StGB ist dann gegeben, wenn dieselbe Handlung mehrere Straftatbestände oder denselben Straftatbestand…

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Prüfungswissen: Der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung

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§ 339 StGB schützt die Rechtspflege in Form der richtigen und unparteiischen Rechtsprechung. I. Nach der objektiven Theorie ist der objektive Tatbestand des § 339 StGB stets dann erfüllt, wenn der Richter das Recht objektiv falsch anwendet. Verlangt wird das Vorliegen eines eindeutigen Rechtsverstoßes. Eine noch vertretbare Auslegung stellt nach den Vertretern dieser Auffassung noch keine Rechtsbeugung sein. OLG Bremen NStZ 1986, 120; KG NStZ 1988, 557; LG Berlin MDR…

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Prüfungswissen: Der Verbotsirrtum

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I. Der Verbotsirrtum nach § 17 StGB ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Inhaltlich entsprechende Regelungen finden sich auch in § 5 Wehrstrafgesetz (WStrG) und in § 11 II OWiG. Im Gegensatz zum Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB irrt sich der Täter hier nicht über Umstände (Tatsachen und Rechtsvorschriften), welche einem Tatbestandmerkmal gehören, sondern über deren rechtliche Bewertung durch die Strafnorm.

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