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Strafrecht

Prüfungswissen: Tateinheit und Tatmehrheit, §§ 52 ff StGB

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I. Die §§ 52 ff. StGB sind vor allem für die Strafenbildung von Bedeutung. Grds.    gibt es drei Möglichkeiten: Die sog. Gesetzeseinheit (= Gesetzeskonkurrenz) stellt die engste Beziehung zwischen mehreren erfüllten Strafgesetzen dar und führt dazu, dass das „unterliegende“ Strafgesetz vollständig verdrängt wird und auch im Tenor des Strafurteils nicht mehr in Erscheinung tritt. Tateinheit i. S. des § 52StGB ist dann gegeben, wenn dieselbe Handlung mehrere Straftatbestände oder denselben Straftatbestand…

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Prüfungswissen: Der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung

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§ 339 StGB schützt die Rechtspflege in Form der richtigen und unparteiischen Rechtsprechung. I. Nach der objektiven Theorie ist der objektive Tatbestand des § 339 StGB stets dann erfüllt, wenn der Richter das Recht objektiv falsch anwendet. Verlangt wird das Vorliegen eines eindeutigen Rechtsverstoßes. Eine noch vertretbare Auslegung stellt nach den Vertretern dieser Auffassung noch keine Rechtsbeugung sein. OLG Bremen NStZ 1986, 120; KG NStZ 1988, 557; LG Berlin MDR…

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Prüfungswissen: Der Verbotsirrtum

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I. Der Verbotsirrtum nach § 17 StGB ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Inhaltlich entsprechende Regelungen finden sich auch in § 5 Wehrstrafgesetz (WStrG) und in § 11 II OWiG. Im Gegensatz zum Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB irrt sich der Täter hier nicht über Umstände (Tatsachen und Rechtsvorschriften), welche einem Tatbestandmerkmal gehören, sondern über deren rechtliche Bewertung durch die Strafnorm.

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