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Strafrecht

Prüfungswissen: Der Verbotsirrtum

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I. Der Verbotsirrtum nach § 17 StGB ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Inhaltlich entsprechende Regelungen finden sich auch in § 5 Wehrstrafgesetz (WStrG) und in § 11 II OWiG. Im Gegensatz zum Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB irrt sich der Täter hier nicht über Umstände (Tatsachen und Rechtsvorschriften), welche einem Tatbestandmerkmal gehören, sondern über deren rechtliche Bewertung durch die Strafnorm.

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