Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: H-Zulassung als vereinbarte Beschaffenheit (OLG Hamm; Urteil vom 24.09.2015 – 28 U 144/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Begriff des Sachmangels, § 434 BGB I. Beschaffenheitsvereinbarung, § 434 I S. 1 BGB Mit der Entscheidung des Gesetzgebers für den subjektiven Fehlerbegriff in § 434 I 1 BGB ist klar, dass es vorrangig auf eine Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien ankommt. Hierzu gehört neben der…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rauchen auf Balkon als „sozialadäquates Verhalten“ (LG Potsdam; Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch analog §§ 823, 1004 BGB Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch richtet sich gegen die drohende Beeinträchtigung „sonstiger Rechte“ und rechtlich geschützter Positionen. Da § 823 BGB nur eine Schadenskompensation vorsieht, eine Verletzungsabwehr gesetzlich in § 1004 BGB nur für Eigentumsverletzungen vorgesehen ist,…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Vertragsrückabwicklung (OLG Hamm; Urteil vom 20.10.2015 − 28 U 91/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht.Prüfungswissen: Die örtliche Zuständigkeit Prüfungswissen: Die örtliche Zuständigkeit Bei der örtlichen Zuständigkeit stellt sich die Frage, welches Gericht an welchem Ort zur Entscheidung über die Sache berufen ist. Die örtliche Zuständigkeit wird auch Gerichtsstand genannt. Zunächst sind stets die ausschließlichen Gerichtsstände zu prüfen, da dort die…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zulassung neuen Vortrags in der Berufungsinstanz nach unechtem VU (BGH; Urteil vom 01.07.2015 – VIII ZR 226/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Zulassung neuer Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren I. Allgemeines Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff § 530 ZPO Rn 4) bedürfen für ihre Berücksichtigung der Zulassung durch das Berufungsgericht nach § 531 II ZPO. Das Präklusionsrecht und damit auch der grundsätzliche Ausschluss neuer…