Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Nacherfüllung trotz Rücktritt (mit Jura-Lernvideo) (OLG Naumburg; Urteil vom 09.04.2015 – 2 U 127/13). Die Entscheidungsbesprechung wird morgen früh veröffentlicht. Prüfungswissen: Aufbau der Prüfung eines wirksamen Rücktritts vom Vertrag gem. §§ 437 Nr. 2 1. Alt, 440, 323 BGB I. Abschluss eines Kaufvertrages nach § 433 BGB
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Kein GoA bei Gefälligkeitsfahrten (mit Jura-Lernvideo) (BGH, Urteil vom 23.07.2015 – III ZR 346/14). Die Entscheidungsbesprechung wird morgen früh veröffentlicht. Prüfungswissen: Geschäftsführung ohne Auftrag I. Echte berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB 1. Besorgung eines fremden Geschäfts a) Objektiv fremdes Geschäft: Geschäft, das nach seinem objektiven Inhalte ausschließlich dem Pflichten- und Interessenkreis einer anderen Person zugewiesen ist (Reparatur seiner Sache).