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Zivilrecht

Prüfungswissen: Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Verwirkung für Gestattungswiderruf bei jahrzehntelanger Duldung (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1043) (BGH, Urteil vom 16.05.2014 – V ZR 181/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. 1. Allgemeines Während § 985 den Besitz des Eigentümers schützt, bietet § 1004 Schutz vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums. Als sog. Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch ist § 1004 analog anwendbar auf die sonstigen absoluten Rechte, welche von § 823 I BGB…

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Prüfungswissen: Die Feststellungsklage

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zulässigkeit der Feststellungsklage bei nur geringer künftiger Schadensmöglichkeit (BGH, Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 19/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Nach § 256 ZPO kann Klage auf –        Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, –        auf Anerkennung einer Urkunde oder –        auf Feststellung ihrer Unechtheit erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit…

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Prüfungswissen: Wirksamkeitsanforderungen an ein Testament

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Erbeinsetzung und Testamentswiderruf (OLG Düsseldorf; Beschluss vom 30.04.2014 – I-3 Wx 141/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Testierfähigkeit Jeder Mensch kann ab einem Alter von 16 Jahren (§ 2229 I BGB) ein Testament errichten. Allerdings fehlt die Testierfähigkeit nach § 2229 III BGB, wenn jemand wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von…

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Prüfungswissen: Die Rechtsbeschwerde, §§ 574 ff. ZPO

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach Versagung von PKH (BGH; Beschluss vom 30.04.2014 – III ZB 86/13). Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Zulässigkeit 1. Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und der allgemeinen Sachentschei-dungsvoraussetzungen Zuständig ist nach § 133 GVG der BGH. 2. Statthaftigkeit Die Rechtsbeschwerde ist statthaft gegen Beschlüsse, wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder die sie zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde ist zudem nach § 574…

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Prüfungswissen: Produkthaftung

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Produkthaftung für Überspannungsschäden (vgl. BGH in NJW 2014, 2106),(BGH; Urteil vom 25.02.2014 – VI ZR 144/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentrlicht. Diese Haftung ist ein besonderer Anwendungsfall der allgemeinen Verkehrs-sicherungspflicht. Der Produkthaftung liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der mangelhafte oder gefährliche Produkte herstellt oder importiert oder sie anderen überlässt, verpflichtet ist, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Personen- und Sachschäden Dritter…

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Prüfungswissen: Geschäftsführung ohne Auftrag

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“ bei Aufwendungsersatz wegen Störungsbeseitigung (vgl. BGH NJW 2012, 1080) (BGH; Urteil vom 13.01.2012 − V ZR 136/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. echte berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB 1. Besorgung eines fremden Geschäfts a) objektiv fremdes Geschäft: Geschäft, das nach seinem objektiven Inhalte ausschließlich dem Pflichten- und Interessenkreis einer anderen Person zugewiesen ist (Reparatur seiner Sache). b)…

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Prüfungswissen: Die Zwischenfeststellungsklage, § 256 II ZPO

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Die Zwischenfeststellungsklage dient dazu, innerhalb eines schwebenden Verfahrens einzelne verfahrensrechtliche Streitpunkte zu klären, die zwischen den Parteien oder zwischen diesen und Dritten bestehen. Beispiel: Es besteht Streit über die Echtheit einer vorgelegten Urkunde. Das Gericht kann über die Echtheit durch Zwischenurteil entscheiden und ihre Echtheit feststellen. Es besteht Streit über die Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil. Das Gericht kann die Zulässigkeit durch Zwischenurteil feststellen. Die Zwischenfeststellungsklage nach § 256…

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Prüfungswissen: Die Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

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Mit der Vollstreckungserinnerung werden konkrete Maßnahmen eines Vollstreckungsorgans mit der Begründung angefochten, die zu beachtenden Verfahrensvorschriften seien nicht eingehalten worden. Materiell-rechtliche Einwände können in diesem Verfahren nicht erhoben werden. 766 ZPO ist nur einschlägig, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme vorliegt. Wurde eine Entscheidung getroffen, ist § 793 ZPO (Beschwerde) anzuwenden. Fraglich ist dabei allerdings, wann von einer Entscheidung i.S.d. § 793 ZPO auszugehen ist. Eine Entscheidung liegt nach h.M. dann vor, wenn…

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