Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Grundlage eines Arrestbefehls (vgl. BGH in NZM 2014, 511) (BGH; Beschluss vom 09.07.2014 – VII ZB 9/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Wegen einer Geldforderung kann in nach §§ 828 ff. ZPO auch in Forderungen vollstreckt werden, die der Schuldner gegen Dritte hat. Hierzu ist sind ein Pfändungsbeschluss und ein Überweisungsbeschluss erforderlich, wobei beide meist zusammen als sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zulässigkeit eines Teilurteils über Vertragsbestand bei Antrag auf Feststellung von Leistungspflicht (BGH; Beschluss vom 26.06.2014 − IX ZB 88/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Auch das Teilurteil ist ein Endurteil. Allerdings wird hier nicht über die gesamte Klage entschieden. Es ist zum einen möglich, dass nur über einen Teil des Streitgegenstandes entschieden wird. Beispiel: Es wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen bereits eingetretener und wegen…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Verwirkung für Gestattungswiderruf bei jahrzehntelanger Duldung (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1043) (BGH, Urteil vom 16.05.2014 – V ZR 181/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. 1. Allgemeines Während § 985 den Besitz des Eigentümers schützt, bietet § 1004 Schutz vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums. Als sog. Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch ist § 1004 analog anwendbar auf die sonstigen absoluten Rechte, welche von § 823 I BGB…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Zulässigkeit der Feststellungsklage bei nur geringer künftiger Schadensmöglichkeit (BGH, Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 19/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Allgemeines Nach § 256 ZPO kann Klage auf – Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, – auf Anerkennung einer Urkunde oder – auf Feststellung ihrer Unechtheit erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Erbeinsetzung und Testamentswiderruf (OLG Düsseldorf; Beschluss vom 30.04.2014 – I-3 Wx 141/13) Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Testierfähigkeit Jeder Mensch kann ab einem Alter von 16 Jahren (§ 2229 I BGB) ein Testament errichten. Allerdings fehlt die Testierfähigkeit nach § 2229 III BGB, wenn jemand wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach Versagung von PKH (BGH; Beschluss vom 30.04.2014 – III ZB 86/13). Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. Zulässigkeit 1. Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und der allgemeinen Sachentschei-dungsvoraussetzungen Zuständig ist nach § 133 GVG der BGH. 2. Statthaftigkeit Die Rechtsbeschwerde ist statthaft gegen Beschlüsse, wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder die sie zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde ist zudem nach § 574…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Produkthaftung für Überspannungsschäden (vgl. BGH in NJW 2014, 2106),(BGH; Urteil vom 25.02.2014 – VI ZR 144/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentrlicht. Diese Haftung ist ein besonderer Anwendungsfall der allgemeinen Verkehrs-sicherungspflicht. Der Produkthaftung liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der mangelhafte oder gefährliche Produkte herstellt oder importiert oder sie anderen überlässt, verpflichtet ist, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Personen- und Sachschäden Dritter…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Berücksichtigung eines Abzugs „neu für alt“ bei Aufwendungsersatz wegen Störungsbeseitigung (vgl. BGH NJW 2012, 1080) (BGH; Urteil vom 13.01.2012 − V ZR 136/11). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. I. echte berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB 1. Besorgung eines fremden Geschäfts a) objektiv fremdes Geschäft: Geschäft, das nach seinem objektiven Inhalte ausschließlich dem Pflichten- und Interessenkreis einer anderen Person zugewiesen ist (Reparatur seiner Sache). b)…
I. Grundsatz der unbeschränkten Erbenhaftung Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich mit dem Nachlass (-anteil) und seinem Vermögen
Nach § 536 I BGB braucht der Mieter nicht die volle Miete zu zahlen, sofern nicht die Minderung der Tauglichkeit unerheblich ist (§ 536 I 3 BGB). Dem Wohnraummieter kann dieses Recht nicht einmal durch Individualvereinbarung entzogen werden, § 536 IV BGB.