I. Herleitung Die Lehre von der Geschäftsgrundlage hat historische Wurzeln in dem Institut clausula rebus sic stantibus, das besagt, dass jeder schuldrechtliche Vertrag nur so lange bindend sein soll, als die Verhältnisse, die für seinen Abschluss bestimmend waren, sich nicht von Grund auf geändert haben. Jede Verpflichtung soll also von vornherein nur unter dem Vorbehalt eingegangen sein, dass die maßgeblichen Verhältnisse unverändert Bestand hätten (vgl. BeckOK/Unberath, § 313, Rn. 2)
1. Zuständigkeit Für die Zwangsvollstreckung durch Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht der belegenen Sache nach § 1 I ZVG als Vollstreckungsgericht zuständig. Dort entscheidet nach § 3 I i) RPflG der Rechtspfleger. 2. Ordnungsgemäße Antragstellung Die Zwangsversteigerung setzt nach § 15 ZVG den Antrag des Gläubigers voraus. 3. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Auch hier müssen nach § 750 ZPO die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) vorliegen. Dem Antrag ist der Titel beizufügen Hier…
I. Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz, §§ 1975 ff BGB Absonderung des Nachlasses vom Eigenvermögen des Erben, Bestellung eines Verwalters II. Einrede der Dürftigkeit, §§ 1990 ff. BGB Mangels Masse wird kein Verwalter für Nachlass bestellt. Der Erbe verwaltet selbst. III. Vertrag Zwischen Erbe und Nachlassgläubiger
Der Gläubiger hat nach § 802c ZPO auch ohne vorherigen ergebnislosen Sachpfändungsauftrag die Möglichkeit, den nach § 802e I ZPO zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Einholung einer Vermögensauskunft zu beauftragen.
I. Voraussetzungen 1. Sonderbeziehung zwischen den Hauptparteie Die Frage nach einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter stellt sich immer dann, wenn jemand einen Schaden erlitten hat, der aber in einem vertraglichen/vertragsähnlichen Verhältnis mit dem Schädiger steht, aber mit einer Person, die eine solche Beziehung zum Schädiger hat.
Nach § 359 BGB kann der Verbraucher die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er vden verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden (sog. Einwendungsdurchgriff).
I. Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert Nach dem in § 249 I BGB verankerten Grundsatz der Naturalrestitution ist das Fahrzeug grundsätzlich vom Schädiger in den Zustand zu versetzen, in dem es sich vor dem Unfallereignis befunden hat. Da dieser hierzu häufig nicht in der Lage ist und dies dem Geschädigten auch nicht zugemutet werden kann, sieht § 249 II 1 BGB vor, dass der Geschädigte den zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen…
I. Antrag auf Abgabe Nach Einlegung von Widerspruch wird die Sache in das streitige Verfahren abgegeben, wenn eine Partei dies nach § 696 I 1 ZPO beantragt. Die kann auch schon auf dem Mahnbescheidsantrag erfolgen. Ohne einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens findet dies nicht statt. Ist dieser Antrag gestellt, so kann er nach § 696 IV 1 ZPO bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Antragsgegners zur Hauptsache…
Während früher zwischen der Hemmung und der Unterbrechung der Verjährung unterschieden wurde (Hemmung: Zeit wird nicht mitgerechnet; Unterbrechung: Frist beginnt neu zu laufen) ist nunmehr grundsätzlich nur noch die Hemmung von Verjährungsfristen vorgesehen. Lediglich in § 212 BGB ist ein Neubeginn der Verjährung vorgesehen bei Anerkenntnis oder Vollstreckungshandlung.
I. Vorliegen von AGB i.S.d. § 305 I BGB 1. Vertragsbedingung 2. Vorformuliert für eine Vielzahl von Verträgen (Beachte: § 310 III Nr. 2 BGB) 3. Vom Verwender der anderen Partei gestellt (Beachte: § 310 III Nr. 1 BGB)