Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur konzentrierte sich auf staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen. In einer abstrakten Normenkontrolle sollte die Verfassungsmäßigkeit eines „Demokratieschutzgesetzes“ geprüft werden, welches mit formellen Fehlern erlassen wurde und erhebliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit von Anhängern einer bestimmten Partei vorsah. Darüber hinaus drohte das neue Gesetz auch das Recht der politischen Parteien auf Neutralität und Gleichbehandlung zu beeinträchtigen. Die Klausur sah nur eine einzige Aufgabe vor: Die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags einer Fraktion der betroffenen Partei im Bundestag auf Normenkontrolle bezüglich des streitigen Gesetzes. Zunächst waren kurz die möglichen Verfahren zu besprechen, um dann den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle auf seine Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen. Dabei lag der Schwerpunkt der Klausur in der Begründetheit, sowohl in der formellen Verfassungsmäßigkeit – bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens – als auch in der materiellen Verfassungsmäßigkeit – bezüglich Artikel 8 und 21 GG.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2023 im ersten Staatsexamen im Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.