Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2015 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Aufgabe 1
E erbt von seiner Tante ein silbernes Armband, eine Kette und einen goldenen Ring. Die Kette übergibt er vorbehaltlos an eine Freundin M, die Musikerin ist. Als Gegenleistung soll sie auf einem Fest des E an einem Samstagabend auftreten.
M fühlt sich am Freitagabend davor nicht wohl und hat Fieber. Sie ist sich nicht sicher, ob sie am nächsten Abend bei E auftreten kann. Dennoch verkauft sie am Samstagmorgen die Kette an K für 600 €, der sofort bezahlt und die Kette auch mitnimmt. Am Samstagabend kann sie nicht auftreten.
Für den Auftritt hätte M normalerweise 400 € bekommen. Der marküblicher Preis der Kette lag bei 500 €. E möchte nun „seine“ Kette zurück haben. K ist zwar bereit die Kette zu verkaufen, aber für 1200 €. M ist aber nicht bereit diesen Preis zu zahlen und sagt das auch dem E.
Welche Ansprüche hat E gegen K und M?
Aufgabe 2
Das Silberarmband leiht E dem B, der sich dieses näher anschauen will. Weil sich der Geburtstag von B’s Freundin F nähert, beschließt er ihr das Armband zu schenken. Davor bringt er es zu S, damit er es reinigt. Am Geburtstag von F befindet sich das Armband noch bei S, sodass sie einen Gutschein von B bekommt, wodurch er seinen Herausgabeanspruch gegenüber S an die F abtritt. F ist überglücklich und sagt, dass sie es auf jeden Fall holt.
Am nächsten Tag bereut B sein Verhalten und er gesteht alles der F. Dieser ist aber alles egal. Sie will auf jeden Fall das Armband haben und holt es auch bei S ab. Bei einem Streit mit B wirft F das Armband wütend in den Rhein, wo es unauffindbar verloren geht.
Ansprüche des E gegen F und B?
Nutzungs- und Verwendungsansprüche sind nicht zu prüfen.
Aufgabe 3
Der goldene Ring, der einen Wert von 3000 € hat, wird dem E von D gestohlen. Dieser verkauft ihn an A. A lässt den Ring einschmelzen und macht daraus einen Kettenanhänger. Dieser Anhänger hat einen Wert von 6000 €. D wird kurz darauf gefasst und ist insolvent. E macht Ansprüche gegen A geltend. A möchte den Anhänger aber nicht herausgeben. Weiterhin wendet er ein, dass seine Bezahlung an D berücksichtigt werden müsste.
Welche Ansprüche hat E gegen A?
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