Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom März 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Gefragt war die Strafbarkeit der Handelnden im folgenden Fall, natürlich musste hilfsgutachterlich weiter geprüft werden, falls man in einem Punkt rausfällt. Ein Mann hat Babynahrung im Supermarkt vergiftet. Äußerlich ist es der Nahrung nicht anzusehen. Hierbei wird die Tötung aller die Nahrung aufnehmender eindeutig in betracht gezogen. Der Supermarktleiter erhält einen Brief, welcher den Vorgang schildert und Geld verlangt. Daraufhin geht der Leiter zur Babynahrungsabteilung und findet die vergiftete Nahrung. Allerdings sind schon 2 Dosen verkauft. Die restlichen entnimmt er aus dem Regal. Statt einen Rückruf zu starten, tut der Leiter erstmal nichts; er fürchtet um den Ruf des Laden. Ein Kind sowie ein Elternteil als Vorkoster versterben, bei sofortigem Rückruf hätten sie gerettet werden können. Ein Mitarbeiter des Supermarkts findet den Brief und leitet sofort einen Rückruf ein (ohne Wissen des Leiters). Die Käufer der zweiten vergifteten Dose werden gerade so noch vom Rückruf erreicht. Ihnen passiert nichts. Sachbeschädigung und ähnliche Delitkte waren nicht zu prüfen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2022 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.