Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
O möchte Geld an einem Geldautomat in der Filiale seiner Hausbank nach Ladenschluss abheben. Dazu begibt er sich in der Vorraum der Bank wo ihm T auflauert. T wartet ab bis O seine Karte und en Automaten eingeführt hat und seinen Pin eingab um ihn dann gewaltsam vom Automaten wegzustoßen und einen Betrag von 500€ eingab und abhob. Beim Verlassen der Bank brüllte O dem T wüste Beleidigungen hinterher woraufhin T umdrehte und dem O ein Arm brach. 1. TK: § 242 StGB: (-), da tatbestandsausschließendes Einverständnis der Bank (+) → Automat wurde ordnungsgemäß bedient. § 246 StGB: (+) → Geldscheine sind für T fremd; Bank will richtigerweise nur an den Berechtigten überweisen. §§ 253, 255 StGB → nach Rechtsprechung (+), da durch Gewaltanwendung Schaden verursacht wurde; (-) nach Verfügungslehre. → Streitentscheid zwischen Rechtsprechung und Verfügungslehre. § 263a StGB: → unbefugtes Verwenden von Daten durch Eingabe der 500 €? → hier: eher (-), da ein Zusammenspiel aus Täuschungs- und Gewaltelementen das Bild prägt. 2. TK: T: KV § 223, O: Beleidigung §185, eventuell gerechtfertigt durch vorangegangene Tathandlung
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2023 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.