Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Tatkomplex 1: A, B und C wollen zusammen Heroin nehmen. Dabei haben sie ausgemacht, dass jeder sich selbst die Spritze setzt. Aufgrund Alkoholkonsums (§ 20f. StGB ist nichtzutreffend) ist C nicht mehr in der Lage, sich selbst zu spritzen. Er überredet A, der ihm dann das Heroin spritzt. C stirbt daraufhin. Durch den Alkoholkonsum und das Heroin alleine wäre er nicht gestorben, er hatte aber eine genetische Krankheit, durch die es zum Tod kam. B war die Krankheit und die Gefahr aus einer Kombination von Heroin und Alkohol bekannt. A wusste hiervon nichts. A und B lassen C liegen und verschwinden. Tatkomplex 2: A fährt mit dem Fahrrad auf einer einspurigen Landstraße. Ihm kommt ein Auto entgegen, dass sich gerade im Überholvorgang befindet. A erkennt zutreffend, dass er mit dem Auto zusammenstoßen wird, wenn er nicht auf den angrenzenden Fußgängerweg ausweicht. Auf diesem läuft die 80-jährige D. A stößt mit D zusammen. Diese fällt dabei zu Boden und bricht sich ein Bein. A lässt sie liegen und fährt weiter. Da der Fußgängerweg tiefer als die Fahrbahn gelegen ist und es bereits dunkel ist, ist die D für Vorbeifahrende nicht erkennbar. Aus eigener Kraft kann sich D nicht mehr bewegen. Infolge Unterkühlung stirbt sie.
Tatkomplex 3: A und B treffen sich noch am selben Abend in einem Schrebergarten. A erzählt B von dem Unfall mit D. B, der davon ausgeht, dass D ohne Hilfe sterben wird, drängt A ihm zu sagen, wo der Unfall war und sich die D nun befindet. A erzählt ihm nichts. Daraufhin schlägt ihm B ins Gesicht. A erzählt weiterhin nichts. Aus Verzweiflung zückt B ein Messer und droht A damit. Als dieser weiterhin nichts erzählt, sticht B zu. A erzählt weiterhin nichts. Seine Verletzungen sind nicht lebensbedrohlich. Zusatzfrage: A und B sind zusammen angeklagt. B ist geständig, A nicht. Die Verfahren werden getrennt. Kann B als Zeuge im Verfahren des A befragt werden?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2024 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.